Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RWE Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die RWE Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Dividende wurde verdient, das Jahresergebnis wurde gegenüber dem Vorjahr gesteigert. Liquiditätsengpässe aufgrund von Corona sind nicht erkennbar. Die Sonderzahlung von 230 Mio. € aus U.K. (Kapazitätsmarkt) wird eingesetzt, um Dividenden der Zukunft abzusichern. Die hohe Netto-Liquidität in mehreren Mrd. € Bereich wird benötigt, beim gehedgten Positionen, die bis in das Jahr 2023 reichen können, entsprechende Margin Calls bedienen zu können, die aber bei Fälligkeit wieder zurückgezahlt werden. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die innogy Transaktion wurde erfolgreich abgeschlossen, das Ergebnis auf vergleichbarer Vorjahresbasis deutlich gesteigert. Die Energiewende hat Fahrt aufgenommen und führt zu einer kontinuierlichen Senkung der Treibhausgase. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Aufsichtsratsbericht ist sehr aussagekräftig und konkret gefasst. Das komplizierte Vergütungssystem wird vorbildhaft erklärt, DCGK (max, Min, Zufluss)-, HGB (Ergebniskomponenten)- und IFRS-Komponenten (Rückstellungsaufwand aktuelles Jahr) sind logisch abgeleitet, Die Caps scheinen angemessen in Bezug auf die lange Laufzeit der SPP (7 Jahre). Zukunftsrisiken der Gesellschaft sind nach Abschluss des Vermögenstausches mit E.ON jetzt gut handhabbar. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und von Zwischenfinanzberichten Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: PWC ist seit mehr als 10 Jahren, durchaus mit wechselnden Teams, für die RWE AG tätig. Eine formelle Unabhängigkeit kann daher nicht mehr vermutet werden, ebenso fällt es schwer, die geforderte kritische Distanz vorauszusetzen. RWE sollte schnellstmöglich über den Aufsichtsrat eine Neu-Ausschreibung des Mandats vorbereiten. TOP 6 Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der GBV Vierunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der BuG-Vertrag macht unternehmerisch und steuerrechtlich Sinn, solange die Geschäfte noch nicht in den RWE Konzern integriert sind. Danach sollte die Gesellschaft auf Verwaltungsvereinfachungsgründen mit der RWE AG verschmolzen werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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