VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses sowie des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB) für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Jahresabschluss ist mit der Versicherung der gesetzlichen Vertreter sowie mit einem uneingeschränkten und widerspruchsfreien Bestätigungsvermerk versehen sowie vom Aufsichtsrat ohne Beanstandungen gebilligt worden. TOP 3 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt 42,76% des Konzernjahresüberschusses und liegt damit innerhalb des von der SdK geforderten Intervalls von 40% bis 60% des Konzernjahresüberschusses. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Geschäftsleitung konnte die gesetzten Ziele, auch nach deren unterjährigen Anhebung erfüllen oder sogar übertreffen. Darüber hinaus gelang es, für einzelne Medikamente in wichtigen Märkten die Zulassung zu erhalten. Allerdings haben sich im Segment "Healthcare" die Produktbereiche sehr unterschiedlich entwickelt. Dies muss der Vorstand im Auge behalten. Beobachtet bleiben muss auch, dass im Geschäftsbereich "Semiconductor Solutions" des Segments "Performance Materials" im abgelaufenen Geschäftsjahr keines organischen Wachstumes erzielt worden ist, wobei dieser Geschäftsbereich ja als Zukunfts- und Wachstumsbereich identifiziert und durch die Übernahme von Versus gestärkt worden ist. Richtig ist allerdings, dass dieser Geschäftsbereich ein hohes akquisitorisches Wachstum (Akquisition Versus) zu verzeichnen hat. Auch die EK-Rendite, die mit 7,39% knapp die Kapitalkosten übertrifft, muss im Auge behalten werden, auch wenn diese Größe keine zentrale Steuerungsgröße sein mag. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Im Rahmen des für einen Aufsichtsrat einer KGaA eingeschränkten Obligationenprogramms hat der Aufsichtsrat die diesem obliegenden Kontroll- und Überwachungspflichten erfüllt. Zu bemängeln bleibt - wie schon in den Vorjahren -, dass der Aufsichtsrat keine Ausführungen dazu macht, warum und unter Abwägung welcher Kriterien der Aufsichtsrat den Gewinnverwendungsvorschlag als interessengerecht und damit als angemessenen Ausgleich des "principal-agent-Konfliktes" erachtet. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2020 Zustimmung Begründung: Wir lassen keinen Zweifel daran, dass angesichts einer mittlerweile mehr als 20-jährigen Tätigkeit der Prüfungsgesellschaft KPMG ein Wechsel spätestens im Jahre 2024 deutlich zu spät kommt. Da aber der Wechsel beschlossen ist, wird der Vorschlag zur Wahl der Abschlussprüfungsgesellschaft unterstützt. TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Zustimmung Begründung: Der zur Beschlussfassung vorgelegte Vertrag dient der Umsetzung der Neuorganisation der Konzernstruktur und dient zugleich der steuerlichen Optimierung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|