VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des für die co.don Aktiengesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat den Umsatz wieder gesteigert, allerdings nicht ganz im erhofften Umfang. Es ist aber gelungen die erforderlichen Kapitalerhöhungen zur Fortführung der Gesellschaft erfolgreich zu platzieren und außerdem die Herstellerlaubnis für die neue Produktionsanlage zu bekommen, um damit die Kommerzialisierung voranzutreiben. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten und sonstigen Finanzinformationen bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, erfolgt in diesem Jahr nochmal letztmalig die Zustimmung zur Wiederwahl, da im nächsten Jahr nach 10-jähriger Prüfung ein AP Wechsel notwendig ist. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2019 in § 4 Abs. 4 der Satzung und über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Aufgrund des möglichen Bezugsrechtsausschlusses von bis zu 50% des Grundkapitals bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 8. Juni 2017, geändert durch weiteren Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juni 2018, zur Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 und entsprechende Satzungsänderungen Ablehnung Begründung: Da durch diese Beschlussvorlage der mögliche Bezugsrechtsausschluss in der Gesellschaft insgesamt sogar deutlich über 50% steigen könnte, erfolgt auch hier die Ablehnung. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 2 Satz 2 der Satzung Zustimmung Begründung: Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen ist unproblematisch. TOP 9 Beschlussfassung über die Änderung von § 26 Abs. 2 und 3 der Satzung Zustimmung Begründung: Auch diese Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen kann nicht beanstandet werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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