Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.03.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die All for One Group AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die Ausschüttungsquote von 58,6 % des Konzernjahresüberschusses und wird daher auch dem TOP zustimmen.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK nimmt sowohl steigende Umsätze aber auch ein sinkendes EBIT-, EBT-, Periodenergebnis sowie einen sinkenden Cashflow wahr. A. g. der Maßnahmen der Strategieoffensive sollte dies ein Einmaleffekt der Setup Phase sein. Es bleibt zu beobachten, dass der nun beginnende Regelbetrieb die erwarteten positiven Effekte auch abbildet. Im ersten Quartal 2019/20 scheint es dafür noch zu früh zu sein. Für das Geschäftsjahr 2018/19 wird die SdK dem TOP zustimmen.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats, einschließlich der ausgeschiedenen Mitglieder, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach bisheriger Kenntnis der SdK seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen und ist daher zu entlasten.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken zu dem Wahlvorschlag der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung Frankfurt am Main und begrüßt ausdrücklich, dass die AG der EU-Verordnung Folge leistet und nach einem durchgeführten Auswahlverfahren, den Prüferwechsel nach einer Fülle von Jahren vollzieht.

 

 

TOP 6 Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird dem Vorschlag eines Aktienrückkaufs nicht zustimmen. Die Gesellschaft sollte freie Mittel für das operative Geschäft sowie das Unternehmenswachstum einsetzen. Sollten dafür weder die notwendigen Ideen vorhanden sein oder sind die freien liquiden Mittel als überflüssig einzustufen, so spricht aus Sicht der SdK nichts dagegen, diese freien Mittel ggfs. als Bonus oder Sonderdividende an die Aktionäre auszuschütten. Der Vorschlag in TOP 6 scheint im Übrigen schon deshalb im Widerspruch zu TOP 7 zu stehen. In der gleichen Tagesordnung wird eine Kapitalerhöhung von 50 % des Grundkapitals zur Abstimmung gestellt. In der Hauptversammlung wird daher zu erläutern sein, warum auf der einen Seite weitere bis zu 50 % des Grundkapitals beschafft werden sollen und auf der anderen Seite offensichtlich bis zu 10 % nicht benötigt werden und für den Rückkauf von Aktien verwendet werden sollen. Dies möglicherweise auch noch zu Lasten des Streubesitzes.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2020, eine entsprechende Satzungsänderung sowie die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Begründung zu dem Vorschlag von TOP 7 ist einerseits eine Kapitalmaßnahme, weil die alte Kapitalmaßnahme ausläuft. Dabei ist einer Maßnahme nicht allein deshalb zuzustimmen, weil sie möglicherweise einmal begründet war. Als erfreulich ist zu bewerten, dass sich bei einem unterstellten renditestarken - hier nicht näher begründeten - Wachstum möglicherweise das Aktionariat sogar erweitern lässt, was gerade in dieser AG eine Unterstützung des geringen Handels ermöglichen könnte. Da der Vorschlag jedoch eine Erhöhung von bis zu 50 % vorsieht wird die SdK dem Vorratsbeschluss ohne konkrete Begründung nicht zustimmen. Die SdK begleitet begründete Kapitalerhöhungen lediglich bis zu 25 % des Grundkapitals. Einen Bezugsrechtsausschluss bei der Einbringung von Sacheinlagen begleitet die SdK auf Grund ihrer grundsätzlichen Skepsis von nicht näher begründeten Kapitalerhöhungen lediglich bis zu 10 %. Der Vorschlag hier beinhaltet das 5-fache und ist daher ebenfalls abzulehnen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zur elektronischen Übermittlung von Informationen und Mitteilungen an Aktionäre sowie die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK ist grundsätzlich nicht dagegen, zumal die neuere Kommunikationsform z. B. auch die Tür für jüngere Aktionäre aufhält. Es sollte aber sichergestellt sein, dass Aktionäre ohne digitale Kommunikationstechniken auch weiterhin ggfs. auf Anforderung auch Zugang zu Printinformationen erhalten. Die SdK hält eine Information sowohl vor dem Kauf/Verkauf einer Aktie aber auch eine fortlaufende Information während des Anlagebestandes für unumgänglich für Anleger. Dies auch, wenn die Gesellschaft mit einem gewissen Stolz auf langjährige Aktionäre, die teilweise seit dem Börsengang investiert sind zurückblicken kann. Ein vorstellbares Unterdrücken von Informationen unter dem Deckmantel der Digitalisierung und/oder Nachhaltigkeit würde dagegen einen freien Aktienhandel noch weiter einschränken und somit einer marktgerechten Kursentwicklung entgegenstehen. Dies kann nicht im Sinn von Aktionären liegen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK sieht keinerlei Bedenken bei der angestrebten Formänderung und hält sie in der zunehmend internationalen Ausrichtung durchaus für angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.