Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.09.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichtes für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wirtschaftsprüfer hat den Abschluss geprüft, und die übrigen Gremien des AG & Co. KGaA haben ihn ebenfalls kritisch betrachtet. Es spricht nichts dagegen, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Dräger werk AG & Co. KGaA

 

Ablehnung

 

Begründung: Von dem Ergebnis sollen nur 13% an die Vorzugs- und 9% an die Stammaktionäre ausgeschüttet werden. Das ist bei weitem zu wenig. Der SdK fordert eine Ausschüttung von 40% bis 60% des Ergebnisses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand und die persönlich haftende Gesellschafterin haben die Profitabilität der Drägerwerke in 2019 verbessert. Auf die besonderen Herausforderungen der aktuellen Pandemie haben sie vorbildlich reagiert. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte

 

Ablehnung

 

Begründung: PricewaterhouseCoopers ist seit dem Geschäftsjahr 2009 zum Abschlussprüfer bestellt. Der SdK fordert einen regelmäßigen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, spätestens nach 10 Jahren. Dieser Zeitraum ist längst überschritten. Zudem wurden auch weitere Beratungs- und Steuerberatungsleistungen bei PWC in Auftrag gegeben. Die SdK fordert hingegen eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und eine Änderung der Satzung in § 21 (Vergütung des Aufsichtsrates)

 

Ablehnung

 

Begründung: Der SdK lehnt eine variable Aufsichtsratsvergütung grundsätzlich ab, weil dadurch strukturell die Aufsichts- und Kontrollfunktion des Aufsichtsrats geschwächt wird. Denn es wird vorgeschlagen, die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats, genauso wie die des Vorstands, an die Höhe des jährlichen „Dräger Value Added“ anzubinden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in Anpassung an Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und weitere Aktualisierungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Modernisierung im Rahmen der ARUG II Gesetzgebung.

 

 

 

TOP 7.1 Änderung der Satzung in § 23 Absatz 2 (Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Veränderung der Satzung in diesem Punkt.

 

 

TOP 7.2 Änderung der Satzung in § 23 Absatz 4 (Aufgaben des Gemeinsamen Ausschusses)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Veränderung der Satzung in diesem Punkt.

 

 

TOP 7.3 Änderung der Satzung in § 28 Absatz 5 und 6 (Einberufung und Teilnahme an der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Aktualisierung ist zu begrüßen.

 

 

TOP 7.4 Änderung der Satzung in 30 Absatz 2 und 5 (Stimmrecht und Beschlussfassung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Aktualisierung.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.