Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.11.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 


TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: In der aktuellen Krisensituation ist es richtig, dass das Private Equity Unternehmen keine Dividendenzahlungen an ihre Aktionäre macht

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen bisher gut durch die Krise geführt. Zu loben ist, dass die Verwaltung auch unter Corona-Bedingungen eine Präsenz-HV durchführen wollte und den Termin immer wieder verschoben hat. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der nun stattfindenden virtuellen HV nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der AR hat den Vorstand beaufsichtigt und beraten. Das geht aus seinem Bericht hervor. Zu loben ist, dass die Verwaltung auch unter Corona-Bedingungen eine Präsenz-HV durchführen wollte und den Termin immer wieder verschoben hat. Zu kritisieren ist allerdings, dass in der nun stattfindenden virtuellen HV nur ein Mindestmaß an Mitwirkungsrechten den Aktionären eingeräumt wird.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Punkte erkennbar, die gegen die Wahl der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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