TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2019, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 9,60 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von rund 51 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies erfüllt die Forderungen der SdK einer Mindestausschüttungsquote von 40 % vollumfänglich. Aufgrund der soliden Bilanz erscheint die Ausschüttung auch in Zeiten von "Corona" angemessen. Ein Verzicht auf eine Dividendenzahlung, wie von politischer Seite teilweise gefordert, würde die Situation aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sogar noch verschärfen. TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands Zustimmung Begründung: Die Allianz hat das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr erneut verbessern können. Auch im Branchenvergleich scheint die Gesellschaft bestens aufgestellt zu sein. Die Probleme in einzelnen Landesgesellschaften gilt es jedoch zu beobachten. Es gibt daher keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern. TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sechs Sitzungen die Geschäftsführung des Vorstands überwacht. Der Aufsichtsratsbericht gibt in seinem Bericht detailliert Einblick in die Arbeit des Gremiums. Dieser lässt keine Fragen offen und es gibt aktuell keinerlei Gründe für Beanstandungen. TOP 5 Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Allianz SE und der Allianz Africa Holding GmbH Zustimmung Begründung: Die Bündelung der operativen Einheiten in Afrika in einer eigenen Holdinggesellschaft ist nachvollziehbar und schafft klarer Zuständigkeiten und übersichtlichere Strukturen. Neue operative Risiken werden durch die Strukturen nicht geschaffen, daher kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|