TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Nach den ursprünglichen Planungen, die auch im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht wurden, sollte für das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 ein im Vergleich zum Vorjahr um 15% erhöhte Ausschüttung einer Dividende von € 3,85 je Aktie (Ausschüttungsquote von 39,2% des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen) vorgeschlagen werden. Aufgrund der offensichtlich extrem negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäft der Adidas AG in den ersten Monaten 2020 wurde dieser Ausschüttungsvorschlag zurückgenommen und es wird nun vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2019 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wurden staatliche KfW-Mittel beantragt und genehmigt. Auch der Vorstand verzichtet vorübergehend auf große Teile seines Gehaltes. Vor diesem Hintergrund kann dem Vorschlag zugestimmt werden, in diesem Jahr keine Dividende auszuschütten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Adidas konnte auch 2019 wieder sein Umsatzwachstum und die Profitabilität deutlich steigern. Der vom Vorstand initiierte mehrjährige strategische Geschäftsplan "Creating The New" wurde erfolgreich abgeschlossen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass er seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend ausgeübt hat. TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) Zustimmung Begründung: Die Schaffung einer Möglichkeit für die Aktionäre, künftig auch im Rahmen einer Präsenzhauptversammlung die Aktionärsrechte elektronisch ausüben zu können, ist sinnvoll. Der entsprechenden Satzungsänderung kann zugestimmt werden. TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der zur Wahl stehende Christian Klein scheint als Vorstandsvorsitzender der SAP AG die notwendige sachliche Qualifikation und fachliche Eignung für den Aufsichtsposition bei Adidas zu besitzen. Da er neben seiner Vorstandstätigkeit sonst keinerlei Mandate bei anderen Unternehmen innehat, ist davon auszugehen, dass er auch über die erforderliche Unabhängigkeit und Zeit für die Aufsichtsratstätigkeit bei Adidas verfügt. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2020 Ablehnung Begründung: Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die Wahl der KPMG AG zum Abschlussprüfer. Erfreulich ist auch, dass für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen nur sehr geringe Zahlungen an den Abschlussprüfer geleistet wurden. Allerdings prüft die KPMG bereits seit über 20 Jahren den Abschluss der Adidas AG. Um die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung zu gewährleisten, fordert die SdK einen Wechsel des Abschlussprüfers nach mindestens 10 Jahren. Somit ist die Wiederwahl abzulehnen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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