Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn auf Basis des Geschäftsjahres 2019 die Auszahlung einer Dividende wünschenswert gewesen wäre, so spricht doch die aktuelle Situation - Stand Mai 2020 – mit einem Rückgang der Passagiere um 96% und einem Rückgang der Flugbewegungen um 84% eindeutig für eine Thesaurierung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Während die Umsatzerlöse um 6,5% gesteigert werden konnten, entwickelte sich das Ergebnis rückläufig, wofür allerdings v.a. der Wegfall von Einmalerträgen des Vorjahres verantwortlich zeichnet. Daher kann dem Vorstand Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat ausweislich des AR-Berichts die richtigen Schwerpunkte gesetzt und seine gesetzlichen Beratungs- und Kontrollpflichten erfüllt.

 

 

TOP 5 Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag bestehen keine Bedenken, wenngleich der Anstieg der sonstigen Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr kritisch zu bewerten ist.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag bestehen im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit keine Bedenken.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar gibt es weiterhin einzelne Kritikpunkte von Seiten der SdK. So sollte z.B. die variable Vergütung einen ausschließlich mehrjährigen Charakter haben und darüber hinaus die Zuwendungen für die Altersversorgung bei maximal fünf Prozent des Fixgehalts liegen. Insgesamt stellt das vorliegende Vergütungssystem jedoch einen klaren Fortschritt gegenüber dem bisherigen System dar, so dass die SdK trotz dieser beiden Kritikpunkte ihre Zustimmung nicht versagen wird.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die AR-Vergütung, die bereits im Vorjahr beschlossen wurde, erscheint in ihrer Höhe und Struktur nach angemessen.

 

 

TOP 9 Beschlüsse über Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um Anpassungen der Satzung im Hinblick auf ARUG II.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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