Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2020



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Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEUTZ AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG und den Konzern Zusammengefassten Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat die Deutz AG in einer Ad-Hoc Mitteilung am 02. April 2020 die Aussetzung der Dividendenzahlung angekündigt. Grund dafür sind die nicht absehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des Konzerns und die Sicherung der finanziellen Stabilität des Unternehmens, sowie die Liquidität des Konzerns. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage stimmt die SdK dem Tagesordnungspunkt zu.

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Insgesamt hat der Vorstand ordentlich gewirtschaftet, daher wird Entlastung erteilt.

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Insgesamt scheint der Aufsichtsrat den Vorstand ordnungsgemäß beraten und kontrolliert zu haben. Der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder ist daher zuzustimmen.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Pwc prüft seit 2014. Es liegen keine Bedenken gegen die fachliche und persönliche Eignung der zu wählenden Wirtschaftsprüfer vor. Insbesondere sind die Wirtschaftsprüfer in dem erforderlichen Maße unabhängig.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Systems der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DEUTZ AG

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Das bisherige Vergütungssystem entspricht den Abstimmungsrichtlinien der SdK. Wünschenswert wäre eine transparente Nennung der Höhe der gezahlten Altersvorsorge der Vorstände. Diesbezüglich wird der Sprecher eine Frage/Hinweis in der Hauptversammlung stellen.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der DEUTZ China Verwaltungs GmbH, Köln, vom 16.12.2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Um die Expansion nach China zu unterstützen, wird diesem Vertrag zugestimmt.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der Futavis GmbH, Alsdorf, vom 16.12.2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Um die Forschung an alternativen Antrieben zu unterstützen, wird diesem Vertrag zugestimmt.

 

TOP 9 Zukünftige Neufassung von § 17 Abs. 2 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts)

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Antrag folgt den Vorgaben der Aktionärsrichtlinie ARUG II betreffend den Regelungen zur Teilnahme an und Abstimmung bei Hauptversammlungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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