Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON SE zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des zusammengefassten Lageberichts für die AIXTRON SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Verlustvortrag wurde bis auf einen Rest, der innerhalb eines Jahres abgetragen werden kann, elimiert, die Dividendenfähigkeit scheint in 2021 HGB-mäßig in Sichtweite. Umsätze und Ergebnisse entwickeln sich seit der Neustrukturierung nach dem gescheiterten Verkauf an einen chinesischen Investor sehr positiv.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der AIXTRON SE für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Strategieänderung, die vor ca. 3 Jahren eingeleitet wurde, entfaltete auch in 2019 Wirkung. Umsatz und Kosten werden jetzt gesteuert, der hohe F+E-Aufwand von über 50 Mio.€ kann aus dem laufenden Geschäft finanziert werden, die Cashposition ist weiter angestiegen, über 80% Eigenkapital ist momentan eine stabile Geschäftsbasis, nicht handhabbare Risiken sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Deloitte ist seit 1996 Abschlussprüfer bei der Aixtron SE. Aus Sicht der SdK spricht auch bei einem Wechsel der Teams innerhalb der AP-Gesellschaft die lange Dauer des Mandats gegen die formelle Unabhängigkeitsvermutung und gegen die geforderte kritische Distanz. Der Aufsichtsrat sollte nicht das Ausnahmerecht der EU-VO weiter in Anspruch nehmen, sondern schnellst möglichst eine Neu-Ausschreibung des Mandats vornehmen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vergütungs-System enthält die gesetzlich vorgeschriebenen LTI mit 3jähriger Karenzzeit und 2-jähriger Ausübungsphase, die geforderten Caps bei Auszahlung (max. 4-fache Zielvergütung) und bei Festlegung der Ziele LTI (0-250%). Die Vorstände sind gehalten, eine Jahresfestvergütung in Aixtron-Aktien zu halten, die Aktienkursentwicklung wird adäquat an der Halbleiterindustrie ge"benchmarkt"! Der unternehmerische Perspektive eines Vorstands wird durch einen Barbeitrag der Gesellschaft als Zuschuss zur eigen finanzierten Altersversorgung im Rahmen der Festvergütung umgesetzt. Die Möglichkeiten des Aufsichtsrats, in Sondersituationen wie Finanzkrisen, bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele, bei Sondersituationen der Aktien-Halbleitervergleichsgruppe einzugreifen, wird von der SdK kritisch begleitet werden. Die Change of Control-Klausel findet die SdK aktionärsunfreundlich.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung in § 20 (Teilnahme an der Hauptversammlung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die virtuelle Hauptversammlung sollte Ausnahmetatbestand sein, der persönliche Dialog zwischen Aktionären und Verwaltung und unter den Aktionären ist Zeichen einer gelebten Aktionärskultur und sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Die SdK verlangt bei einer virtuellen HV, dass die Gesellschaft einen Dialog per Internet ermöglicht, möglichst mit in eine Rede eingebundene Fragen, zumindest ein Nachfragerecht während der laufenden HV sowie die Möglichkeit, Anträge während der laufenden HV stellen zu können. Die Gesellschaft sollte die Reden von VV und ARV 4 Tage vor der HV auf der Internetseite zur Verfügung stellen, wenn kein Nachfragerecht eingeräumt wird. Weiter sollte sich die Gesellschaft verpflichten, Fragen vorzulesen und einzeln statt summarisch (nach pflichtgemäßem Ermessen) zu beantworten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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