Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ausschüttung stimmt die SdK zu, da sie ein gutes Mittelmaß aus Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg und der vorsichtigen Weiterentwicklung des Unternehmens darstellt. So wird der komplette Gewinn aus den fortgesetzten Geschäftsaktivitäten ausgeschüttet, während die Sondererlöse aus dem Beteiligungsverkauf im Unternehmen verbleiben.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die erfreuliche Entwicklung der Geschäftsaktivitäten zeigt sich krisenbereinigt auch im Aktienkurs. Dies ist neben höheren Umsätzen auch einem sehr disziplinierten Ausgabenverhalten zu verdanken. Die letzten Jahre sind für die Aktionäre wenig erfreulich gewesen. Der jetzige Erfolg ist zu einem großen Teil der Leistung von Herrn Krämer geschuldet. Auch wenn er nicht mehr als CEO agiert, gebührt ihm daher große Anerkennung. Das immer noch sehr enttäuschende Verhältnis von Unternehmensbewertung zu Eigenkapital lässt allerdings noch großen Spielraum für eine höhere Bewertung zu. Die SdK hofft, dass die neuen, angekündigten Investitionen und Maßnahmen sich positiv im (krisenbereinigten) Aktienkurs bemerkbar machen und nicht nur dem Erhalt des Status quo dienen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit dem endgültigen, wenn auch äußerst kostspieligen, Abschluss des Kartellrechtsverfahrens kann A.S. Création sich nun der Weiterentwicklung des Geschäfts widmen. Der Aufsichtsrat wird von der SdK nachdrücklich gebeten die vorstellten Corporate Governance Maßnahmen sorgfältig zu pflegen und zu überprüfen, um ein ähnliches Verfahren künftig zu verhindern. Das vergangene Jahr ist, mit Ausnahme des angekündigten Beteiligungsverkaufs, ohne nennenswerte Zwischenfälle verlaufen. Die SdK spricht daher dem AR das Vertrauen für seine weitere Arbeit aus.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young ist seit 2014 als Wirtschaftsprüfer für A.S. Création tätig und wird hier mit nahezu allen prüfungsrechtlichen Aufgaben und den dazugehörigen Beratungsleistungen beauftragt. Da A.S. Création regelmäßig seine Wirtschaftsprüfer austauscht, stimmt die SdK zu. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die SdK es grundsätzlich begrüßt, wenn Prüfungs- und Beratungsleistungen möglichst klar voneinander getrennt werden.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit dem Ausscheiden von Herrn Schneider geht dem Unternehmen der Gründer sowie langjährige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende verloren. Ihn zu ersetzen, stellt eine außerordentliche Herausforderung dar. Die SdK hofft, dass Herr Dr. Zilkens die große Lücke möglichst gut schließen kann und wünscht ihm im Interesse von Mitarbeitern, Kunden und Aktionären sehr viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe!

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK stimmt der Änderung der AR-Vergütung zu. Die Zuwendung ist fix und setzt so keine falschen Anreize. Des Weiteren erscheint die Höhe angemessen zu sein.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.