Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA zum 31. Dezember 2019
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Gemäß der Rechtsform wird der Jahresabschluss von der Hauptversammlung festgestellt. Die SdK stimmt der Feststellung des von KPMG geprüften Abschlusses zu. Es wird jedoch kritisiert, dass seitens KPMG keine Prüfungsschwerpunkte angegeben sind. Zudem wurde wegen des Verzichts auf individualisierte Offenlegung nach IFRS 5.59ff und IFRS 8.23 lediglich ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die SdK hat einen Gegenantrag zur Ausschüttung einer Dividende von 2,45 Euro je Aktie gestellt. Dieser ist auf der Homepage, samt Begründung, veröffentlicht. Darauf verweisend, bitten wir die Aktionäre sich unserem Beschlussvorschlag anzuschließen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin AURELIUS Management SE für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Seit Jahren unterlässt es der Vorstand, ein der Unternehmensgröße nach angemessenes Corporate-Governance-System einzuführen. Die Notierung im Freiverkehr m:access wird voll ausgeschöpft, um die Transparenz so niedrig wie möglich zu halten. Dies schlägt sich mittlerweile auch in den Einschätzungen der Analysten nieder. Aktuell notiert die Aktie auf dem Stand vom Jahr 2013. Allein in den letzten drei Jahren brach der Aktienkurs um mehr als 70 Prozent ein. Die Intransparenz, und die damit zusammenhängenden zahlreichen Angriffe von Leerverkäufern, schaden der Gesellschaft sichtlich. Das Vertrauen des Kapitalmarkts in die Geschäftsführung ist kaum mehr vorhanden. So orientiert sich der Kapitalmarkt bei der Bewertung des Unternehmens an der Börse, mehr an den liquiden Mitteln als an dem Wert des Portfolios. Dies alles führt dazu, dass sich die operativen Erfolge seit Jahren nur noch im Gehaltscheck der Vorstände niederschlagen - die Aktionäre gehen dabei leer aus. Bei der Intransparenz handelt es sich auch nicht, wie bereits oft vom Vorstand behauptet, um eine branchenbedingte Gegebenheit. In den Jahren nach dem Börsengang erfüllte der Vorstand deutlich mehr Transparenzkriterien. Zudem war die Vergütung des Vorstands damals noch an die Aktienkursentwicklung gekoppelt, so dass eine Interessensgleichheit mit den Aktionären Bestand. Mit den Jahren des Erfolges scheinen dem Vorstand die Aktionäre jedoch nicht mehr so wichtig zu sein. Die sich immer verschlechternde Transparenz und das Explodieren der Bonuszahlen schaffen eine frappierende Diskrepanz zwischen den Interessen des Vorstands und der Interessen der Aktionäre. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Der Aufsichtsrat ist zur Hälfte mit abhängigen Personen besetzt; dabei sowohl Verwandte von CEO Dr. Markus, als auch sein privat angestellter Steuerberater. Mit dieser Besetzung lässt der Aufsichstrat - ohne Kompetenzprofil, ohne Ziele der Zusammensetzung und ohne Ausschüsse - den Vorstand machen, was er will. Am gravierendsten scheinen die Ausartungen die Vorstandsvergütung zu betreffen: In den letzten drei Jahren erhielt der Vorstand mehr als 193 Mio. Euro - der Aktienkurs brach in dem gleichen Zeitraum um mehr als 70 Prozent ein. Es ist dabei nicht einmal erkennbar, ob überhaupt ein Vergütungssystem besteht. Die SdK ist in den vergangenen Jahren bereits mehrmals, sowohl offen als auch geschlossen, an den Aufsichtsrat mit konkreten Anregungen herangetreten. Dazu gehören kleine Verbesserungsschritte wie die Einrichtung eines unabhängigen Vergütungsausschusses oder eines externen Vergütungsexperten. Keine von diesen Anregungen, auch die anderer Aktionäre, wurden umgesetzt. Im Gegenteil sieht der Vorschlag zur Wahl in den Gesellschafterausschuss erneut zwei Kandidaten vor, deren unabhängig entweder eingeschränkt oder gar nicht gegeben ist. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2019
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Auch der Gesellschafterausschuss kann bei Aurelius nicht als ein ernst zunehmendes Kontrollorgan angesehen werden. Mehr als die Hälfte der Mitglieder ist befangen bzw. eingeschränkt abhängig. Zudem besteht ein Doppelmandat von Holger Schulze, der zugleich im Aufsichtsrat vertreten ist. Ihm soll nun seine Frau in dieser Rolle nachfolgen. Weiter bestehen keinerlei Informationen über die Arbeit des Gesellschafterausschusses. Eine Entlastung ist allein aus diesem Grund gar nicht möglich. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wiederwahl sprechen. Sowohl die Prüfungsdauer als auch der Umfang der erbrachten Nicht-Prüfungsleistungen befinden sich in einem tragbaren Rahmen, sodass die Unabhängigkeit nur leicht eingeschränkt ist. Positiv ist auch zu bemerken, dass KPMG seit Bestellung im Jahr 2018 bereits auf mehrere, die Transparenz fördernde Maßnahmen gepocht hat und diese stark vereinzelt auch umgesetzt wurden. TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahl der Mitglieder des Gesellschafterausschusses
Die Amtszeit der von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2015 gewählten Mitglieder des Gesellschafterausschusses endet jeweils mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2020. Die Mitglieder des Gesellschafterausschusses müssen daher neu gewählt werden. Der Gesellschafterausschuss setzt sich gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen als Mitglieder des Gesellschafterausschusses zu wählen: Keine Abstimmung erforderlich
a) Herrn Dirk Roesing, Diplom-Betriebswirt (BA) und geschäftsführender Gesellschafter der Scopus Capital GmbH, München, wohnhaft in Gräfelfing.
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Herr Roesing sitzt bereits seit dem Börsengang 2006 durchgängig in den Kontrollorganen der Gesellschaft, dabei stets als Vorsitzender von Aufsichtsrat und/oder Gesellschafterausschuss. Würde er nun erneut gewählt werden, so würde er die von der SdK als sinnvoll erachtete Grenze von 15 Jahren deutlich überschreiten. Auch große internationale Stimmberater erachten eine Amtszeit von über 15 Jahren als kritisch, da dadurch die Unabhängigkeit eingeschränkt ist. Wir verweisen auf unsere eingereichten Wahlvorschlag, der nebst Begründung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht ist. b) Frau Maren Schulze, Dipl.-Ing. (FH) und Geschäftsführerin der objective Consumer Research & Consulting GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main.
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Frau Schulze ist die Ehefrau von Aufsichtsratsmitglied Holger Schulze, dessen Schwester die Ehefrau von CEO Dr. Dirk Markus ist. Weiter sitzt Frau Schulze mit ihrem Mann bereits auch im Aufsichtsrat der Gesellschaft, weswegen die Wahl, wie bereits zuvor bei ihrem Mann, zu einem Doppelmandat führen würde. Der ursprüngliche Sinn einer doppelten Kontrolle durch das Bestehen von Aufsichtsrat und Gesellschafterausschuss wird damit untergraben. Wir verweisen auf unseren zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten, den wir neben der gegebenen Unabhängigheit auch fachlich für deutlich geeigneter halten. c) Herrn Dr. Thomas Hoch, Diplom-Wirtschaftsinformatiker und geschäftsführender Gesellschafter der W&B Projektentwicklungs GmbH, Darmstadt, wohnhaft in Dreieich-Buchschlag.
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl von Herrn Hoch sprechen. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 3 Abs. 2 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationsübermittlung) und § 22 Abs. 3 der Satzung (Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die SdK begrüßt eine schnelle Umsetzung von Inhalten des ARUG II. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Aktienrückkaufe werden ausdrücklich befürwortet. Diese stützen zumindest ein wenig den seit Jahren einbrechenden Aktienkurs und sorgen effektiv für eine Ausschüttung. Dennoch ersetzen diese nicht die Dividende. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|