Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Epigenomics AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB, § 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmung: Ja

Begründung: Die Zahlen der Gesellschaft haben nach wie vor wenig Aussagekraft solange die Kostenerstattung in den USA nicht geregelt ist. Da gibt es inzwischen wenigstens einen kleinen Lichtblick hinsichtlich der Zeitplanung. Außerdem ist es der Gesellschaft weiterhin gelungen, erfolgreich Kapitalmaßnahmen am Markt zu platzieren und damit den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern.

 

 

 

TOP 3   Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmung: Ja

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar, hat der AR seine Aufgaben im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes erfüllt.

 

 

 

TOP 4   Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrates und die Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung

 

Abstimmung: Nein

Begründung: Mit 5 AR-Mitgliedern hat die Gesellschaft aufgrund ihrer Größe derzeit eine völlig ausreichende Anzahl von AR-Mitgliedern. Zudem ist eine ungerade Anzahl von AR-Mitgliedern besser als eine gerade Anzahl bei Abstimmungen.

 

 

 

TOP 5   Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds

 

Abstimmung: Enthaltung

Begründung: Es ist nichts bekannt, was gegen den neuen Kandidaten spricht, der sich aber auf der HV zunächst noch vorstellen muss. Auch dass die Deutsche Balaton AG einen AR-Sitz bekommt, ist aus Sicht der SdK nicht zu beanstanden. Da die SdK jedoch gegen die Erweiterung des Aufsichtsrates ist, da die Anzahl von 5 AR-Mitgliedern völlig ausreichend erscheint, wird die SdK sich bei der Wahl von Herrn Link enthalten.

 

 

 

TOP 6   Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020/I gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 7 der Satzung

 

Abstimmung: Ja

Begründung: Der neue Kapitalvorratsbeschluss durch Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2020 in Höhe von 10% des Grundkapitals ist unproblematisch und auch dringend notwendig, da die Gesellschaft weiterhin neues Kapital zur Sicherung der Fortführung braucht.

 

 

 

TOP 7   Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2019/II in § 5 Abs. 8 der Satzung sowie über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020/II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 8 der Satzung

 

Abstimmung: Ja

Begründung: Grundsätzlich würde die SdK aufgrund der Größe des vorgeschlagenen Kapitalvorratsbeschluss in Höhe von 40% des Grundkapitals den TOP 7 ablehnen. In diesem Fall erfolgt jedoch ausnahmsweise die Zustimmung, da es keinen Bezugsrechtsausschluss außer bei Spitzenbeträgen gibt und ein börsenmäßiger Handel der Bezugsrechte garantiert wird. Die Gesellschaft braucht erkennbar dringend weiteres Kapital, um die Fortführung auch im nächsten Jahr zu sichern.

 

 

 

TOP 8   Beschlussfassung über die Aufhebung der durch die Hauptversammlung am 15. Mai 2019 unter Punkt 9 Buchstabe b) der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Kombinationen dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Aufhebung der Bedingten Kapitalia IX und X und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals XIV sowie die Änderung von § 5 Abs. 5 und 6 der Satzung

 

Abstimmung: Nein

Begründung: Ein weiterer Vorratsbeschluss für Kapitalerhöhungen ist aus Sicht der SdK jedoch nicht mehr tragbar.

 

 

 

TOP 9   Aufhebung von § 16 Abs. 6 der Satzung

 

Abstimmung: Ja

Begründung: Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen können nicht beanstandet werden.

 

 

 

TOP 10   Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Abschlüssen für das Geschäftsjahr 2020 und das erste und zweite Quartal des Geschäftsjahrs 2021

 

Abstimmung: Ja

Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wiederwahl.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.