Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.06.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Wiederaufnahme einer Dividendenzahlung (0,10 €), die seit dem Abschluss für das Geschäftsjahr 2014 nicht mehr gezahlt worden ist, ist aus Sicht der Aktionäre sehr erfreulich und damit zu begrüßen. Auch die Höhe der Dividende ist aus Sicht der SdK mit Bedacht gewählt worden: So liegt die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernergebnis bei 18,5%. Dies ist kaufmännisch bedacht, um auch sicher durch die Coronakrise zu kommen, strahlt aber zudem ein starkes positives Signal an den Kapitalmarkt aus.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand kann aus Sicht der SdK Entlastung gewährt werden. Der Vorstand hat sehr gute Arbeit geleistet. Sämtliche Unternehmenskennzahlen konnten teilweise deutlich verbessert werden. Auch die Wiederaufnahme einer Dividende sowie die starke Kurserholung der Aktie in den letzten Monaten ist dem Vorstand lobend anzurechnen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat kann aus Sicht der SdK Entlastung erteilt werden, da dieser im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes seine Aufgaben erfüllt hat und damit ebenfalls einen Anteil an der erfreulichen Unternehmensentwicklung zuzumessen ist. Anmerkung allgemein: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahr 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus fachlichen Gründen bestehen keine Bedenken, KPMG als Abschlussprüfer für die LPKF AG zu benennen. Des Weiteren prüft KPMG die Gesellschaft auch erst seit letztem Jahr und die sonstigen Leistungen bewegen sich im tolerierbaren Rahmen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1 zur Änderung des Unternehmensgegenstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK bestehen keine Bedenken, die Änderung des Unternehmensgegenstandes innerhalb der Satzung der LPKF AG aufgrund der LIDE-Technologie zu ändern.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung in Anpassung an Gesetzesänderungen, insbesondere durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) innerhalb der Satzung der LPKF AG sind aus Sicht der SdK zustimmungsfähig.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über eine Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

 

Zustimmung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK kann dem TOP 8 zum Erwerb eigener Aktien zugestimmt werden, da sich die LPKF AG wieder auf erfolgreichem Kurs befindet und eine Wiederaufnahme der Dividendenzahlung erfolgt. Allerdings stellt sich die Frage, ob in dieser aktuellen Situation eine solche Beschlussfassung zwingend notwendig ist, da zukünftige liquide Mittel zunächst zur Bewältigung der Coronakrise genutzt werden sollten und anschließend für eine sukzessive Erhöhung der Dividende. Die Sinnhaftigkeit diesbezüglich sowie die Voraussetzungen für einen Erwerb eigener Aktien müssen auf der Hauptversammlung hinterfragt und von der Verwaltung ausführlich erläutert werden. Somit behält sich die SdK vor, diesen TOP gegebenenfalls abzulehnen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.