Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.06.2020



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Vorbemerkung
Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte für die Manz AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Umsatz ist zwar im 11 % gesunken und das Konzernergebnis weist einen höheren Verlust aus als im letzten Geschäftsjahr. Trotzdem hat sich die Gesellschaft stabilisiert in einem schwierigen Umfeld. Aufgrund aufgeschobener Aufträge konnte das avisierte Umsatzziel nicht erreicht werden. Die Eigenkapitalquote sank von 43 % auf 39 %.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in fünf Sitzungen, bei denen alle Mitglieder anwesend waren, den Vorstand beraten und überwacht und ist so seinen gesetzlichen Pflichten nachgekommen.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft hat ein Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen erhalten. Sonstige Leistungen und Steuerberatung wurde nicht erbracht. Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft die Gesellschaft seit dem Jahr 2018.

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts und eines sonstigen Andienungsrechts
a)
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Grundsätzlich ist die SdK gegen den Rückkauf eigener Aktien. Die Sdk zieht die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor.

 

b)
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Grundsätzlich ist die SdK gegen den Rückkauf eigener Aktien. Die Sdk zieht die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor.

 

c)
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Die Sdk lehnt den Einsatz derivater Instumente zum Rückkauf eigener Aktien generell ab.

 

d)
Abstimmungsverhalten: Nein
Begründung: Grundsätzlich ist die SdK gegen den Rückkauf eigener Aktien. Die Sdk zieht die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf von eigenen Aktien vor.

 

e)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Rückkauf von eigenen Aktien, welche dann als Vergütungsbestandteil an Vorstände und Führungskräfte ausgegeben werden, ist davon abhängig, inwieweit das Vergütungssystem für Vorstände gebilligt werden kann. Der Manz Performance Share Plan von 2015 sieht eine Aktienbeteiligung für Vorstände und Führungskräfte vor.

 

f)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Zur Erfüllung eingegangenen derartiger Verpflichtungen benötigt die Gesellschaft eigene Aktien.

 

g)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Der Rückkauf von eigenen Aktien, welche dann als Vergütungsbestandteil an Vorstände und Führungskräfte ausgegeben werden, ist davon abhängig, inwieweit das Vergütungssystem für Vorstände gebilligt werden kann. Der Manz Performance Share Plan von 2015 sieht eine Aktienbeteiligung für Vorstände und Führungskräfte vor.

 

h)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die SdK befürwortet grundsätzlich den Einzug der zurückgekauften Aktien als den besten Verwendungszweck.

 

i)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Sinnvoll ist es, dass der Aufsichtsrat vor den Ermächtigungen für den Vorstand zustimmt.

 

j)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Hier ist es sinnvoll, der Gesellschaft entsprechende Flexibilität einzuräumen.

 

k)
Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Es macht Sinn, dem alten Beschluss der Hauptversammlung aus dem Jahr 2015 aufzuheben.

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das ARUG II

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die Änderung der Satzung aufgrund der Umsetzung des Gesetztes zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie ist sinnvoll.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erweiterung der Möglichkeiten für die elektronische Kommunikation in Bezug auf die Hauptversammlung

Abstimmungsverhalten: Ja
Begründung: Die erweiterten Möglichkeiten für die Aktionäre in Bezug auf die Teilnahme an der Hauptversammlung sind sinnvoll.

 

Hinweis:
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.