VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der ProSiebenSat.1 Media SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 Zustimmung Begründung: Der Aussetzung der Dividende kann ausnahmsweise zugestimmt werden, da auf Grund des Coronavirus die Werbeerlöse rapide gesunken sind und die Gesellschaft nicht absehen kann, wie und wann sich das Werbekundengeschäft erholt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden. Trotz der hohen Fluktuation innerhalb des Vorstands wurden neue Geschäftsfelder vorangetrieben und versucht die Gesellschaft, für die Zukunft sinnvoll aufzustellen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats ist dieser in fünf ordentlichen Präsenzsitzungen und mehreren Telefonkonferenzen seinen Beratungs- und Überwachungspflichten hinreichend nachgekommen. Für die Zukunft wäre wünschenswert, dass der Aufsichtsrat die Fluktuation im Vorstand kritisch hinterfragt und versucht, den Auswahlprozess zukünftiger Vorstandskandidaten noch produktiver zu gestalten. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung Zustimmung Begründung: Die Wahl der Ernst & Young GmbH zum Abschlussprüfer kann zugestimmt werden, die Gesellschaft ist hierzu hinreichend qualifiziert und unabhängig. TOP 6 Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Frau Dr. Mei-Pochtler scheint über genügend Berufserfahrung zu verfügen, um die Rolle als Aufsichtsrätin angemessen erfüllen zu können. Dennoch fordert die SdK, dass berufstätige Aufsichtsräte nicht mehr als drei Mandate innehaben (Overbording). Frau Mei-Pochtler hat bereits drei Aufsichtsratsmandate inne. Daher kann dem TOP hier nicht zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 19 (Informationsübermittlung) Zustimmung Begründung: Dem TOP kann zugestimmt werden, da es sinnvoll ist, die Satzung gemäß ARUG II anzupassen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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