Vorbemerkung Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2019 nebst dem Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Es ist nicht ersichtlich, warum der Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Ein positives Nachsteuerergebnis in Höhe von 7,7 Mio. Euro, eine solide Bilanzstruktur und eine posititve Nettofinanzposition lassen eine Dividendenausschüttung zu. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Gesellschaft ist auch im zurückliegenden Jahr bei Umsatz und Ergebnis gewachsen. Der Konzernumsatz konnte um 35 Prozent zulegen, das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) stieg auf 16 Mio. Euro und hat sich damit ebenfalls gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert (12,3 Mio. Euro). Die Gesellschaft schient im Wettbewerb bestens aufgestellt. Ausdrücklich kritisiert wird jedoch der Verzicht auf eine Dividendenzahlung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: In vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht. Ferner stand er diesem für Beratungen zur Verfügung. Es gibt keinen erkennbaren Grund, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Ebner Stolz prüft seit 2007 die Abschlüsse der Gesellschaft. Auch wenn zwischendurch der verantwortliche Prüfer gewechselt hat, ist durch diese lange Zusammenarbeit die Unabhängigkeit des Prüfers eingeschränkt. Die unabhängige und unbefangene Prüfung der Berichte hat klar Vorrang zu haben vor Effizienzabwägungen. Es wird ein Wechsel gefordert. TOP 6 Zustimmung zu dem Organschaftsvertrag zwischen der PVA TePla AG einerseits und der PVA SPA Software Entwicklungs GmbH andererseits Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die PVA SPA Software Entwicklungs GmbH verfügt über keine externen Verbindlichkeiten und erzielt ein positive Ergebnis. Es sind daher keinerlei größeren Risiken durch den Abschluss des Organschaftsvertrages erkennbar. Daher kann diesem zugestimmt werden. TOP 7 Beschlussfassungen über die Zustimmung zum Abschluss von vier Änderungsvereinbarungen zu bestehenden Organschaftsverträgen Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Harmonisierung der Organschaftsverträge erscheint sinnvoll. Es ist nciht erkennbar, dass sich dadurch die Risikoposition der Holdinggesellschaft ändert. Daher kann den Änderungen zugestimmt werden. TOP 8 Beschlussfassung über die Neufassung von § 16 der Satzung (Teilnahmerecht) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage ist angebracht. Daher kann auch hier zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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