TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2019 Ablehnung Begründung: Die Vorstände haben im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Verlust erwirtschaftet. Der Vorstand hat dem u.E. wesentlich zu niedrigem Übernahmeangebot von Herrn Albrecht zugestimmt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2018 bis 30. April 2019 Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft hat einen Verlust erlitten. Offensichtlich hat der Aufsichtsrat die Risiken des Geschäfts unterschätzt. Zudem hat der Aufsichtsrat ebenfalls dem zu niedrigen Abfindungsbetrag zugestimmt. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2019 bis 30. April 2020 Ablehnung Begründung: Der Abschlussprüfer ist seit 2008 tätig und sollte abgelöst werden TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat Ablehnung Begründung: Aufgrund der zahlreichen Geschäftsführermandate ist nicht damit zu rechnen, dass Herr Martin Pietsch die notwendige Zeit aufwenden kann, um die Gesellschaft ordnungsgemäß zu kontrollieren. TOP 6 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der AVW Immobilien AG (Minderheitsaktionäre) auf Herrn Frank H. Albrecht, Hamburg, (Hauptaktionär) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Ablehnung Begründung: Der Abfindungsbetrag entspricht nicht dem wahren Wert der Aktie.: 1. Zur Errechnung des Abfindungsbetrags wurde ein sog. Übergangsjahr künstlich gebildet, das nur den halben Jahresgewinn des letzten Planungsjahres ergibt. Da dieses Übergangsjahr maßgeblich für die Berechnung der ewigen Rente ist, diese wiederum einen hohen Anteil am Abfindungsbetrag hat, ist dieser durch das Übergangsjahr künstlich um fast die Hälfte abgesenkt worden. 2. Weiter wurde die mit dem Vorstand vereinbarte Mindest-Projektrendite unbegründet von 16% auf 13%, also um 23%, abgesenkt. 3. Durch das Delisting ist der wahre Wert börsenmäßig kaum feststellbar, die freiwillige Notierung in Hamburg mit 1,53 € bei sehr niedrigem Handel ist unmaßgeblich für die Ermittlung eines Abfindungsbetrags. Vor dem Delisting betrug der Kurs im Geschäftsjahr 2015/2016 über 2 €. 4. Bedingt durch die HGB-Buchhaltung sind die Immobilien-Verkaufswerte systembedingt zu niedrig ausgewiesen, die Höhe der stillen Reserven von 10 Mio. € wird nicht aus Gutachten hergeleitet und dürfte weit unter Marktpreis liegen. Es wurde nur die Inflation berücksichtigt, nicht jedoch die für "Speckgürtel" -Immobilien wesentlich höhere Grundstücks- und Immobilienpreissteigerungen. 5. Baukostensteigerungen, die zu Projektkosten werden und danach Basis für die Projektrendite werden, wurden überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl sie in 2017 und 2018 zwischen 6,5 und 8,5% p.a. lagen. 6. Die nach IdW S1 i.d.F. 2008 angenommene Ausschüttungsquote von 50% des erzielten Jahresgewinns entspricht nicht dem Geschäftsmodell der Gesellschaft, über lukrative Verkäufe Wachstumsspielräume zu erarbeiten, um mehr bzw. größere Bauprojekte in Angriff nehmen zu können. Außerdem wird damit der Abfindungsbetrag künstlich abgesenkt, da nur zum Diskontierungssatz von 3,85% angelegt wird, nicht jedoch um 15% oder 16% Projektrenditesatz. 7. Der Betafaktor ist mit 0,6 unlevered viel zu hoch angesetzt. Bei der Peergroup fehlen deutsche Unternehmen wie z.B. die Verianos Real Estate SE und die Hahn Immobilien AG. 8. Der Wachstumsfaktor ist mit 0,75% weit zu niedrig angesetzt. 9. Die angesetzte Marktrisikoprämie von 5,5% des IdW S1 i.d.F. von 2008 entspricht schon seit langem nicht mehr der Realität. 10. Der risikolose Zins von 0% ist angesichts negativer Bondrenditen ebenfalls zu hoch angesetzt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|