Vorbemerkung: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessen-verbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden. TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Mit der Ausschüttung von 4 Cent je Aktie partizipieren die Aktionäre am Erfolg der Unternehmung. Der bisherige - weiterhin positive - Geschäftsverlauf in der Corona Krise lässt die Ausschüttungsquote von 43% gerechtfertigt erscheinen. TOP 3 Bericht des Sonderprüfers Dr. Lars-Gerrit Lüßmann vom 1. November 2019 über die Durchführung der Sonderprüfung gemäß §§ 142 ff. AktG bei der ALBIS Leasing AG gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Februar 2019 Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Es wird keine Abstimmung zu diesem TOP geben. Der SdK Sprecher wird auf der virtuellen Hauptversammlung nachfragen, ob jeder Aktionär auf Anforderung eine Kopie des Berichts erhält. Diese Recht besteht nach § 145 (6) Satz 4 AktG. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung eines Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 a) Herrn Bernd Dähling für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Herr Dähling war nicht in der Lage die entstandenen Konflikte im Aktionariat, an deren Entstehung er beteiligt war, zu lösen. b) Herrn Bernd Dähling für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Herr Dähling war nicht in der Lage die entstandenen Konflikte im Aktionariat, an deren Entstehung er beteiligt war, zu lösen. Deshalb hat er vor Beginn der a.o. Hauptversammlung 2019 sein Amt niedergelegt. c) Herrn Michael Hartwich für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Herr Hartwich hat dafür gesorgt, dass das operative Geschäft erfolgreich geführt und nicht von den Auseinandersetzungen im Aktionariat beeinträchtigt wurde. Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt. d) Herrn Andreas Oppitz für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Herr Oppitz hat dafür gesorgt, dass das operative Geschäft erfolgreich geführt und nicht von den Auseinandersetzungen im Aktionariat beeinträchtigt wurde.Kritisiert wird allerdings, dass sich das Unternehmen bei der virtuellen Hauptversammlung nur auf das absolute Mindestmaß an Aktionärsbeteiligung beschränkt. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung eines Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 a) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Auch nach Veröffentlichung der Sonderprüfung ist für Außenstehende nicht klar, wer die kostenträchtigen Streitigkeiten im Aktionariat befeuert bzw. nicht verhindert hat. b) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Auch nach Veröffentlichung der Sonderprüfung ist für Außenstehende nicht klar, wer die kostenträchtigen Streitigkeiten im Aktionariat befeuert bzw. nicht verhindert hat. c) Herrn Marc Tüngler für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Auch nach Veröffentlichung der Sonderprüfung ist für Außenstehende nicht klar, wer die kostenträchtigen Streitigkeiten im Aktionariat befeuert bzw. nicht verhindert hat. d) Herrn Wolfgang Wittmann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Auch nach Veröffentlichung der Sonderprüfung ist für Außenstehende nicht klar, wer die kostenträchtigen Streitigkeiten im Aktionariat befeuert bzw. nicht verhindert hat. e) Herrn Hans-Werner Scherer für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Auch nach Veröffentlichung der Sonderprüfung ist für Außenstehende nicht klar, wer die kostenträchtigen Streitigkeiten im Aktionariat befeuert bzw. nicht verhindert hat. f) Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Auch nach Veröffentlichung der Sonderprüfung ist für Außenstehende nicht klar, wer die kostenträchtigen Streitigkeiten im Aktionariat befeuert bzw. nicht verhindert hat. g) Herrn Dilan Hilser für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Abstimmungsverhalten: Enthaltung Begründung: Auch nach Veröffentlichung der Sonderprüfung ist für Außenstehende nicht klar, wer die kostenträchtigen Streitigkeiten im Aktionariat befeuert bzw. nicht verhindert hat. TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Die Vistra Treuhand. TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat a) Frau Dr. Kerstin Steidte-Megerlin, ausgeübter Beruf: Rechtsanwältin in der Kanzlei SFSK Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Chemnitz Dresden München, Wohnort: Dresden Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Kandidatin ist geeignet und hat keine weiteren Mandate. b) Herrn Christoph Franz Buchbender, ausgeübter Beruf: Vorstand der RheinLand Holding AG und zugleich Vorstand und Mitglied der Geschäftsleitung in Gesellschaften der RheinLand Unternehmensgruppe, Neuss (RheinLand Versicherungs AG, RheinLand Lebensversicherung AG, Rhion Versicherung AG, Credit Life AG, RH Digital Company GmbH, RheinLand Vermittlungs GmbH), Wohnort: Neuss Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Der Kandidat ist sicherlich geeignet. Außerhalb der Rheinland Unternehmensgruppe, in der er diverse Vorstands-, Geschäftsführer-, und Aufsichtsratsfunktionen versieht, hat er vier Mandate. Der SdK fordert in den Abstimmungsrichtlinien, dass Aufsichtsratskandidaten, höchstens drei weitere Mandate ausüben und sie sonst wegen "overbordings" nicht zu wählen. c) Herrn Christian Hillermann, ausgeübter Beruf: Vorstand Finanzen der ERWE Immobilien AG, Frankfurt/Main, Wohnort: Hamburg Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Der Kandidat ist geeignet und hat nicht keine sonstigen Mandate. TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 11 Abs. 4 der Satzung (Teilnahme- und Stimmrecht der Aktionäre) Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Anpassung der Satzung erfolgt aufgrund des ARUG II und ist angemessen, TOP 9 Beschlussfassung über die Streichung von § 15 Abs. 3 der Satzung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Anpassung der Satzung erfolgt aufgrund des ARUG II und ist angemessen. TOP 10 Beschlussfassung über Satzungsänderungen durch Ergänzung von § 11 der Satzung zur Ermöglichung der Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation und der Bild- und Tonübertragung Abstimmungsverhalten: Ja Begründung: Die Anpassung der Satzung erfolgt aufgrund einer Änderung des Aktiengesetzes und ist angemessen. TOP 11 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Änderung der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Mit dem vorgeschlagenen genehmigten Kapital wird eine Kapitalerhöhung von bis zu 41% des bestehenden Grundkapitals ohne Zustimmung einer Hauptversammlung ermöglicht. Der SdK sieht hierfür höchsten 25% vor und lehnt deshalb den Vorschlag ab. TOP 12 Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2016 und des Ermächtigungsbeschlusses zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2020 sowie über die Änderung der Satzung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Mit dem neuen bedingten Kapital wird eine Kapitalerhöhung von bis zu 50% des bestehenden Grundkapitals ohne Zustimmung einer Hauptversammlung ermöglicht. Der SdK sieht hierfür höchsten 25% vor und lehnt deshalb den Vorschlag ab. TOP 13 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der bestehenden Ermächtigung Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Angesichts der Wachstumsperspektive der Gesellschaft besteht eher Bedarf an Eigenkapital. Es ist derzeit keine Situation denkbar, in der zuviel Eigenkapital vorhanden ist. Wenn das einmal der Fall sein sollte, zieht der SdK eine höhere Dividende einem Aktienrückkauf vor. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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