Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Dürr Aktiengesellschaft, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Dürr Aktiengesellschaft und des Dürr-Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen schüttet ca. 45 % vom Konzernjahresergebnis aus. Damit liegt es in der von der SdK als angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg angesehenen Spanne von 40 % bis 60 % des Konzernjahresergebnisses.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat in einer schwierigen Zeit ein Rekordergebnis beim Auftragseingang erzielen können. Der Umsatz blieb in etwa auf Vorjahresniveau. Allerdings hat sich das Ergebnis um ca. 20 % verschlechtert, was u. a. auch an der Beteiligung HOMAG lag. Die Eigenkapitalquote blieb ebenfalls mit ca. 27 % nahezu konstant.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. In fünf ordentlichen und einer außerordentlichen Sitzung ist er, soweit ersichtlich, seinen Beratungs- und Überwachungspflichten nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft ist noch nicht lange Abschlussprüfer der Gesellschaft. Das Honorar der Abschlussprüfung steht noch in dem von der SdK als akzeptablen angesehenen Rahmen im Verhältnis zur Honorierung der Abschlussprüfungsgesellschaft für sonstige Bestätigungsleistungen und Steuerberatungsleistungen. Dennoch fordert die SdK grundsätzlich die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Kandidat ist soweit ersichtlich sach- und fachkundig. Der zeitlich erforderliche Rahmen für die vorgesehene Aufsichtsratstätigkeit scheint gegeben zu sein. Die Wahl war erforderlich, weil der seitherige Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Streibich, als Aufsichtsratsvorsitzender zur Software AG in den Aufsichtsrat gewählt werden soll. Damit hätte Herr Streibich mehr als die vom Deutschen Corporate Governance Kodex als maximal empfohlenen fünf Aufsichtsrate inne.

 

 

TOP 7 Neufassung des § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderung macht aufgrund der Regelungen der Zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) Sinn.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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