TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist besonders hart von der durch die Corona-Pandemie entstandenen Unsicherheit getroffen. Sollten die Reisewarnungen über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben, wäre die Luftfahrtindustrie enorm betroffen. Die Neuauslieferungen von Passagierflugzeugen dürften somit in naher Zukunft dramatisch zurückgehen. Die Wartung der Maschinentriebwerke und die Bestellungen von Ersatzteilen dürften ebenfalls negativ betroffen sein. Entsprechend wären auch die bisherigen Umsatzplanungen der MTU Makulatur. Daher erscheint es sinnvoll, zunächst nur die Mindestdividende auszuschütten, um die Substanz des Unternehmens zu stärken. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr2019 Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2019 war ein erneutes Rekordjahr. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit umfangreiche Projekte vorangetrieben und hat im Jahr 2019 erneut davon profitiert. Dem Vorstand ist auch bewusst, dass die Zukunft der Luftfahrt nur bei verringertem Ausstoß von Emissionen gesichert werden kann und treibt daher entsprechende Projekte voran. Es spricht daher nichts gegen die Entlastung. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr2019 Zustimmung Begründung: In insgesamt 6 Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe gegen dessen Entlastung zu stimmen. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr2020 Ablehnung Begründung: Es besteht der Verdacht, dass Ernst & Young im Fall der Wirecard AG, deren Abschlussprüfer Ernst & Young über zehn Jahre lang war, wesentliche Prüfungshandlungen, v.a. das Einholen von Saldenbestätigungen über essenzielle Bankguthaben, nicht durchgeführt hat. Bisher hat Ernst & Young trotz einer Bitte von Seiten der SdK nicht dazu Stellung genommen, wie man solche Vorkommnisse in der täglichen Praxis verhindern möchte. Daher kann der Wahl von Ernst & Young nicht zugestimmt werden. TOP 6 Beschlussfassung über die Erweiterung der Satzung Zustimmung Begründung: Die Online-Teilnahme an der Hauptversammlung erweitert die Möglichkeiten der Aktionäre selbst an der Hauptversammlung teilzunehmen, ohne dafür größere Umstände auf sich zu nehmen. Dies ist daher vorteilhaft und dem Beschlussvorschlag kann somit zugestimmt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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