Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 27.09.2019



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TOP 1 Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der Erhöhung der Mitgliederanzahl wird die Arbeitsfähigkeit verbessert und eine Chance eröffnet, unabhängige AR-Mitglieder zu entsenden.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 bis 3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag entspricht gängiger Governance-Praxis.

 

 

TOP 3 Wahlen weiterer Mitglieder zum Aufsichtsrat

 

a) Herr Dr. Andreas Meyer-Landrut, wohnhaft in Mülheim an der Ruhr, Deutschland, Rechtsanwalt

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der komplexen, noch nicht endverhandelten Kooperationsverträge in einem faktischen Konzern (arms lengths principle) zwischen n der Mutter Zeal Network SE und der Tochter Lotto24 können die Rechte der Minderheitsaktionäre durch unabhängige Aufsichtsratsmitglieder gestärkt werden. Herr Dr. Meyer-Landrut scheint von der Papierform die notwendigen Voraussetzungen zu besitzen. Die SdK erwartet vom Kandidaten eine persönliche Vorstellung in der HV.

 

b) Herr Dr. Stefan Mäger, wohnhaft in Berlin, Deutschland, Rechtsanwalt

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der komplexen, noch nicht endverhandelten Kooperationsverträge in einem faktischen Konzern (arms lengths principle) zwischen der Mutter Zeal Network SE und der Tochter Lotto24 können die Rechte der Minderheitsaktionäre durch unabhängige Aufsichtsratsmitglieder gestärkt werden. Herr Dr. Mäger scheint von der Papierform die notwendigen Voraussetzungen zu besitzen. Die SdK erwartet vom Kandidaten eine persönliche Vorstellung in der HV.

 

c) Herr Dr. Otto Lose, Kassel, Deutschland, Geschäftsführender Gesellschafter der Uranos Beteiligungen GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der komplexen, noch nicht endverhandelten Kooperationsverträge in einem faktischen Konzern (arms lengths principle) zwischen der Mutter Zeal Network SE und der Tochter Lotto24 können die Rechte der Minderheitsaktionäre durch unabhängige Aufsichtsratsmitglieder gestärkt werden. Herr Dr. Lose scheint von der Papierform die notwendigen Voraussetzungen zu besitzen. Die SdK erwartet vom Kandidaten eine persönliche Vorstellung in der HV.

 

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 27. September 2019, 9.30 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) im Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97, 20359 Hamburg

 

 

TOP 4 Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 6 (Abberufung von Herrn Prof. Willi Berchtold als Mitglied des Aufsichtsrats) der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019

 

Ablehnung 

 

Begründung: Die SdK hatte bereits in der letzten HV gegen die Abberufung gestimmt. Dabei bleibt es.

 

 

TOP 5 Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 7 (Nachwahl eines neuen Mitglieds des Aufsichtsrats) der Hauptversammlung vom 4. Juni 2019

 

Ablehnung 

 

Begründung: Auf der einen Seite kann die SdK den berechtigten Wunsch des Mehrheitseigentümer verstehen, im Aufsichtsrat vertreten zu sein und den Aufsichtsratsvorsitz anzustreben. Auf der anderen Seite sind die wesentlichen Unternehmensverträge, die die Zusammenarbeit zwischen Zeal und Lotto24 regeln, nicht endverhandelt (C&B Agreement offen). Der Vorstand von Lotto24 sitzt in beiden Gremien (Vorstand Lotto24 und Mitglied im Executive Board der Zeal Network SE), es besteht die Gefahr der Selbstkontrahierung nach §181 BGB und potentieller Benachteiligung der Lotto24 durch entsprechende Formulierungen in den Unternehmensverträgen. Der Mehrheitseigentümer wäre gut beraten gewesen, die Unabhängigkeit im Aufsichtsrat nicht erst mit der HV am 27.9.19 in Kraft zu setzen, sondern von vorneherein schon auf der letzten ordentlichen HV eingeplant zu haben, z.B. mit der Erweiterung auf 6 Mitglieder bzw. alternativ Nicht-Abwahl des bisherigen ARV Prof. Berchtold. Zusätzlich übersteigt bei Herrn Steiner durch den Doppel-AR-Vorsitz die Anzahl der Mandate das Maximum von 5 und damit das Limit der vom SdK empfohlenen Mandatsanzahl für Berufsaufsichtsräte.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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