Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.02.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2019, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis je Aktie ist von 1,17 € auf 0,71 € gesunken. Gleichwohl zahlt TUI wie versprochen eine unveränderte Dividende von 0,54 €. Für die Folgejahre hat TUI ein neues transparentes Dividendenkonzept veröffentlicht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich durch turbulente Umstände geführt. Besonders zu loben sind seine öffentlichen Stellungnahmen zur Umwelt- und Klimadiskussion.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederbestellung von Deloitte. Zu loben ist, dass Deloitte im vergangenen Jahr keine sonstigen Beratungsleistungen erbracht hat.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien auch unter Herabsetzung des Grundkapitals

 

Ablehnung

 

Begründung: Es steht derzeit keine überschüssiges Eigenkapital zur Verfügung und angesichts der geplanten zusätzlichen Kreditaufnahme und der damit einhergehenden Verringerung der EK-Quote ist eine pauschale Ermächtigung der Verwaltung zum Rückkauf eigener Aktien nicht im Sinne der Aktionäre. Wenn überschüssiges Eigenkapital vorliegt, ist ein Sonderdividende an alle einem Aktienrückkauf vorzuziehen.

 

 

TOP 7 Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die redaktionellen Aktualisierungen sind zu begrüßen.

 

 

TOP 8 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle Kandidaten sind qualifiziert und haben nicht zu viele anderweitige Mandate.

 

 

TOP 9 Beschluss über die Billigung des Vorstandsvergütungssystems

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vorstandsvergütung ist sehr transparent. Sie entspricht im Aufbau den Kriterien der SdK. Sie hat allerdings im Detail zu viele Elemente und die Maximalbeträge sind zu hoch. Ausschlaggebend für die Ablehnung ist allerdings die Höhe der Altersversorgung. Mit einem Aufwand von bis zu 40% der individuellen jährlichen Festvergütung ist sie überdimensioniert und nicht akzeptabel. Sie sollte höchstens 5% ausmachen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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