Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.08.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des für die Wild Bunch AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

Begründung: Da die Restrukturierung 2018 noch nicht abgeschlossen werden konnte, haben die Zahlen nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Immerhin besteht die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss der Restrukturierung in diesem Jahr.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt und an der Restrukturierung mitgearbeitet.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durch-sicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

Begründung: Es ist nichts bekannt was gegen den Kandidaten spricht, der sich aber auf der HV noch vorstellen muss.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung zur Einberufung von Hauptversammlungen sowie Satzungsänderungen (§ 1 der Satzung)

 

Ablehnung

Begründung: Da die ausschließliche Übertragung von Mitteilungen an die Aktionäre auf elektronischem Weg zu Nachteilen und zusätzlichen Kosten bei den Aktionären führen kann, wird die Satzungsänderung abgelehnt.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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