Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr2019/20, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch) für das Geschäftsjahr2019/20 und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem Verlust von € 0,60 pro Aktie schüttet Südzucker die Dividende (wie auch im Vorjahr) aus der Substanz aus. In Hinblick auf eine weiter angestiegene Nettoverschuldung von € 1.57 Mrd. machen die € 41 Mio. Dividendenzahlung auch nicht mehr viel aus, zumal die Eigenkapitalquote immer noch bei ordentlichen 43% liegt. Allerdings kann und darf in Zukunft keine Dividende mehr aus der Substanz bezahlt werden.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

Zustimmung

 

Begründung: Die Verluste von über € 850 Mio. in den letzten 2 Jahren sind zu einem Großteil externen Faktoren, wie z.B. dem Verfall der Zuckerpreise, Restrukturierungskosten oder hohen Vorlauf- und Investitionskosten geschuldet. Und ohne die früher eingeleitete Diversifikation wäre die Lage viel schlimmer. Nichts desto trotz müssen jetzt die eingeleiteten Maßnahmen greifen oder neue eingeleitet werden, damit endlich wieder die Kapitalkosten verdient werden können. In dem immer noch genossenschaftlich geprägten Umfeld ist der Handlungsspielraum des Managements in gewisser Maße jedoch eingeschränkt.

 

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Südzucker ist zwar immer noch recht ordentlich positioniert, vor allem durch die frühzeitig eingeleitete Diversifikation. Allerdings müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, eventuell auch, falls keine Verbesserung eintritt, die Strukturen in Frage gestellt werden. Sollte dies nicht erfolgen, so muss dann auch die Rolle des Aufsichtsrates in Frage gestellt werden. Aktuell scheint jedoch der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr2020/21sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC prüft seit 2003. Generell sieht die SdK die Unabhängigkeit der Prüfung bei einer Prüfung von mehr als 10 Jahren ohne Wechsel der Prüfgesellschaft gefährdet

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen von § 15 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen beinhalten Anpassungen an ARUG II und sind somit zuzustimmen.

 

 

TOP 7 Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Südzucker AG und der Freiberger Holding GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gewinnabführungsvertrag hat steuerliche und regulatorische Vorteile und hätte eventuell schon früher geschlossen werden sollen. Es sieht so aus, dass der Gewinnabführungsvertrag keine erhöhten Risiken oder Haftung (z.B. auch durch die US-Tochtergesellschaft Richelieu) zur Folge hat. Wenn sich dies auf SdK Nachfrage in der Hauptversammlung so bestätigt, stimmt die SdK TOP 7 zu. Andernfalls würde die SdK das Votum zur Abstimmung entsprechend ändern.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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