Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.03.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MVV Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 30. September 2019, des zusammengefassten Lageberichts für MVV Energie AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit wiederum über 60 % Ausschüttungsquote freut sich die SdK mit den Aktionären über die erreichten Ziele des Jahres 2018/19 der MVV Energie AG.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Insbesondere, weil der Energiemarkt - nach wie vor - in einem schwierigen Umbruch steckt, sind die Leistungen der MVV Energie AG zu würdigen und bilden somit die Grundlage der Vorstandsentlastung.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat war durch seine Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands am Erfolg des Unternehmens maßgeblich beteiligt. Daher erfolgt hier die Entlastung.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK fordert seit Jahren nicht nur einen Wechsel des Prüfungsteams, sondern - wie die EU-Verordnung - einen Wechsel der Prüfugnsgesellschaft nach 10 Jahren. Die AG hat sich im letzten Jahr - unter Berufung auf die Ausnahmeregelungen - gegen einen Wechsel entschieden. Die SdK hält dennoch an ihren Abstimmungsrichtlinien fest, die wie bereits im Vorjahr hinreichend begründet sind.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK sieht keine Veranlassung für einen Aktienrückkauf durch die Gesellschaft unter Verwendung eigener Mittel. Freie Mittel sollten vielmehr in ein weiteres Wachstum investiert werden oder falls hier keine hinreichenden Erfolgschancen gesehen werden, dürfen auch diese Mittel an die Aktionäre ausgeschüttet werden. Insbesondere in der derzeitigen Konstellation des Aktionariats würde ein Rückkauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließlich zu Lasten des ohnehin geringen Streubesitzes gehen, was nicht im Sinn der freien Aktionäre sein kann.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Bilanzprüfungsausschusses

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch die SdK stellt den zunehmenden Aufwand bei der Analyse der Geschäftsunterlagen insbesondere durch die laufenden gesetzlichen Änderungen und Anforderungen sowohl durch die EU wie auch durch den deutschen Gesetzgeber fest. Die Anpassung im AR scheint daher gerechtfertigt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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