Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.03.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30.09.2019, des Lageberichts und des Konzern-Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018/2019 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das am 30.09.2019 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die LS telcom AG hat ihren Bilanzgewinn im Berichtsjahr mehr als verdoppelt, das Ergebnis je Aktie stieg von -0,37 € auf 0,33 €. Die Aktionäre erhielten 2017 zum letzten Male eine Dividende. Wir halten es für angemessen, sie jetzt wieder am Gewinn zu beteiligen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat gute Arbeit geleistet, die sich u.a. in steigendem Umsatz und einem EBIT von 2,4 Mio. €n niederschlägt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Verpflichtungen zur Überwachung und Beratung des Vorstandes nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten haben in der Vergangenheit ihr Amt im Interesse des Unternehmens wahrgenommen. Nichts spricht dagegen, dass sie es auch weiter tun werden.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG prüft das Unternehmen seit seinem Börsengang im Jahre 2000. Die erforderliche Unabhängigkeit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen ist aus Sicht der SdK damit nicht mehr garantiert. Die SdK hatte 2014 dem Vorschlag der Verwaltung zur Wiederwahl nochmals zugestimmt, aber einen Wechsel des Abschlussprüfers für das nächste Geschäftsjahr gefordert. Dieser Wechsel erfolgte in den folgenden Jahren nicht. Die SdK bleibt bei ihrer Forderung nach einem Wechsel der Prüfungsgesellschaft, um ihre Unabhängigkeit vom Unternehmen sicherzustellen. Sie lehnt deshalb die Wiederwahl erneut ab.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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