Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der FUCHS PETROLUB SE und des gebilligten Konzernabschlusses, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende für die Stamm- und Vorzugsaktionäre wird trotz eines rückläufigen Konzernergebnisses erneut erhöht und liegt innerhalb der von der SdK favorisierten Ausschüttungsquote von 40-60% des Konzerngewinns.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz stagnierte, während sich das operative Ergebnis sogar reduziert hat. Dennoch arbeitet das Unternehmen profitabel und verfügt über eine hohe Eigenkapitalquote sowie eine Nettofinanzposition, weshalb keine Gründe für eine Nichtentlastung ersichtlich sind.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat ist seinen gesetzlichen und aktienrechtlichen Pflichten ausweislich des AR-Berichts nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

(1)  Herrn Dr. Kurt Bock, Heidelberg

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen Herrn Dr. Bock liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

(2) Herrn Dr. Christoph Loos, Schaan (Liechtenstein)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen Herrn Dr. Loos liegen im Hinblick auf seine fachliche Qualifikation und seine zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

(3) Frau Dr. Susanne Fuchs, Mannheim

 

Zustimmung 

 

Begründung: Gegen Frau Dr. Fuchs liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

(4) Frau Ingeborg Neumann, Berlin

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen Frau Neumann liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation keine Einwendungen vor. Allerdings wird im Falle einer Wahl in den Aufsichtsrat der Fuchs Petrolub SE die aus Sicht der SdK zulässige Gesamtzahl von Mandaten überstiegen. Die SdK fordert von operativ tätigen Personen, maximal drei AR-Mandate auszuüben, weshalb dem Vorschlag die Zustimmung zu versagen ist.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht von unterjährigen Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag liegen keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG (zugleich vorsorglich erfolgende gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre)

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Unternehmen ist mehr als ausreichend kapitalisiert und die Dividendenpolitik bewegt sich in einem akzeptablen Rahmen. Allerdings verfügt das Unternehmen bereits über ein Genehmigtes Kapital von 20% des Grundkapitals. Die SdK akzeptviert Kapitalvorratsbeschlüsse grundsätzlich nur bis zu 25% des Grundkapitals, wobei alle bestehenden Ermächtigungen kumulativ zu betrachten sind. Daher kann dem vorliegenden Beschlussvorschlag keine Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 8 Gesonderte Abstimmung der Vorzugsaktionäre zum Beschluss der Hauptversammlung unter TOP 7 (Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Unternehmen ist mehr als ausreichend kapitalisiert und die Dividendenpolitik bewegt sich in einem akzeptablen Rahmen. Allerdings verfügt das Unternehmen bereits über ein Genehmigtes Kapital von 20% des Grundkapitals. Die SdK akzeptviert Kapitalvorratsbeschlüsse grundsätzlich nur bis zu 25% des Grundkapitals, wobei alle bestehenden Ermächtigungen kumulativ zu betrachten sind. Daher kann dem vorliegenden Beschlussvorschlag keine Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Vor dem Hintergrund des § 87 AktG, der eine mehrjährige Bemessungsgrundlage fordert, ist ein Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung (STI) mit lediglich einjähriger Bemessungsgrundlage für die SdK nicht akzeptabel. Zudem erscheint der Versorgungsaufwand bei einfachen Vorstandsmitgliedern mit 40% der jährlichen Fixvergütung deutlich übertrieben.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Vergütungssystem und Änderung von § 16 Abs. 1 sowie Abs. 5 bis Abs. 8 der Satzung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmensergebnis vom Unternehmen unter der Führung und Verantwortung des Vorstands erwirtschaftet wird, hält die SdK eine variable Vergütung des Aufsichtsrats aus grundsätzlichen Erwägungen heraus für unangemessen.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Unternehmensgegenstand)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag zur Anpassung des Unternehmensgegenstandes hat eher klarstellenden Charakter, mit denen keine ersichtlichen Nachteile für das Aktionariat verbunden sind.

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über Änderungen von § 19 der Satzung (Teilnahmerecht)

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um Anpassungen an ARUG II, also um eine notwendige Anpassung der Satzung infolge gesetzlicher Änderungen.

 

 

TOP 13 Beschlussfassung über die Änderungen von § 4, § 10 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6, § 17 Satz 1, § 21 Abs. 3, der Überschrift zu Abschnitt 4 und § 23 der Satzung

 

a)

 

§ 4 Bekanntmachungen, Informationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich bei dieser Satzungsänderung um eine Anpassung an gesetzliche Regelungen, die nicht mit Nachteilen für das Aktionariat verbunden sind.

 

b)

 

§ 10 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6, § 17 Satz 1

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen haben eher klarstellenden Charakter. Nachteile für das Aktionariat sind nicht ersichtlich.

 

c)

 

§ 21 Abs. 3, der Überschrift zu Abschnitt 4

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch diese Anpassung ist eher formalistischer Natur.

 

d)

 

§ 23 Rechnungslegung, Jahresabschluss

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Anpassung an gesetzliche Veränderungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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