Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2020



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VORBEMERKUNG: Es wird berücksichtigt, dass die neue Situation die Gesellschaft vor Herausforderungen stellt, die in der Kürze der Zeit insbesondere technisch nicht sicher umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund wird eine gewisse Einschränkung der Aktionärsrechte im Vergleich zur Präsenz-HV für die Hauptversammlung 2020 akzeptiert. Wir erwarten allerdings, dass die Gesellschaft im Jahre 2021 wieder zur Präsenzhauptversammlung zurückkehrt oder, sollte dies aufgrund der Fortdauer der Krisensituation auch im Jahre 2021 nicht möglich sein, bis dahin die Voraussetzungen geschaffen hat, um eine echte virtuelle, interaktive Hauptversammlung unter Einräumung aller Rechte wie auch in einer Präsenz-HV abzuhalten. Darüber hinaus erwarten wir von der Gesellschaft, dass diese selbst oder über angehörige Interessenverbände ihren Einfluss auf den Gesetzgeber geltend macht, dass die exzessiven Beschränkungen der Aktionärsrechte in der virtuellen HV aufgehoben und Rechte wie in einer Präsenz-HV eingeräumt werden.

 

 

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical SE zum 31. Dezember 2019 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts für die CompuGroup Medical SE, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Verwaltung der Compugroup schlägt vor, wie bereits auch im letzten Jahr eine Dividende in Höhe von 0,50 Euro auszuschütten. Bei einem Ergebnis je Aktie von 1,35 Euro ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 37%. Generell fordert die SdK eine Ausschüttung von 40 bis 60% des Konzernergebnisses. Allerdings ist dem Dividendenvorschlag aus Sicht der SdK zuzustimmen, weil auch zukünftig finanzielle Mittel für das weiter verfolgte Wachstum benötigt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich geführt. Die strategischen Erfolge sind erkennbar und die Weichen für eine weiterhin wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft gestellt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung 

 

Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben nachgekommen und hat angemessen darüber berichtet. Der Aussichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung wahrgenommen. Strategisch ist das Unternehmen gut aufgestellt.

 

 

TOP 5 Bestellung des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2020 und für etwaige prüferische Durchsichten von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl von KPMG sprechen, zumal KPMG die Gesellschaft erst seit letztem Jahr prüft. Erfreulich zudem, dass die Abschlussprüfungskosten sich um 255 T € verringert haben und die Beratungsleistungen deutlich reduziert wurden.

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Herr Dr. Klaus Esser, Geschäftsführer der Klaus Esser Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, wohnhaft in München;

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten sprechen

 

Herr Prof. Dr. Daniel Gotthardt, Geschäftsführer der Mediteo GmbH, Heidelberg, sowie einziges Mitglied des Vorstands der Gotthardt Healthgroup AG, Heidelberg, und der XLHealth AG, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg;

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten sprechen.

 

Frau Dr. Ulrike Handel, Geschäftsführerin der Dentsu Aegis Network Germany GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Hamburg, sowie

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten sprechen.

 

Herr Thomas Seifert, Chief Financial Officer (CFO) der Cloudflare, Inc., San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), wohnhaft in San Francisco, Vereinigte Staaten von Amerika (USA).

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten sprechen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der CompuGroup Medical Management SE (derzeit noch firmierend als „Blitz 18-764 SE“) einschließlich der Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

a. Vorbemerkung

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

b. Beschlussvorschlag über den Formwechsel der Gesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) unter Beitritt der CompuGroup Medical Management SE (derzeit noch firmierend als „Blitz 18-764 SE“) einschließlich der Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Formwechsel in eine KGaA wird aus Sicht der SdK abgelehnt. Die SdK lehnt unterschiedliche "Qualitäten" von Aktionären generell ab. Genau diese Qualität soll aber mit der Umwandlung erreicht werden: Die Firmengründer und Hauptaktionäre wollen ihren beherrschenden und unternehmerischen Einfluss auf die Gesellschaft behalten, auch wenn sie künftig an etwaigen Kapitalmaßnahmen nicht teilnehmen können oder wollen. Der Gesellschaftswechsel soll also eine Entkoppelung der unternehmerischen Führung (durch die Hauptaktionäre) von ihrer kapitalmäßigen Beteiligung herbeiführen. Genau dies ist - bei aller Würdigung der bisherigen Verdienste der Hauptaktionäre - nicht im Interesse der übrigen Aktionäre und daher abzulehnen.

 

c. Beitritt der CompuGroup Medical Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin und Genehmigung der Satzung

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

d. Fortbestehen der Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten von Zwischenfinanzberichten

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 8 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA

Herr Philipp von Ilberg, Geschäftsführer der Mayer Sitzmöbel Verwaltungs-GmbH, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mayer Sitzmöbel GmbH & Co. KG, Redwitz a. d. Rodach, und der MINX Fashion GmbH, Volkach, wohnhaft in Bamberg;

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

Frau Dr. Ulrike Handel, Geschäftsführerin der Dentsu Aegis Network Germany GmbH, Frankfurt am Main, wohnhaft in Hamburg;

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin.

 

Frau Dr. Bettina Volkens, selbständige Juristin, wohnhaft in Königstein im Taunus;

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl der vorgeschlagenen Kandidatin.

 

 

Herr Mathias Störmer, freiberuflicher Projektleiter bei der ALBA Services Holding GmbH, Berlin, wohnhaft in Frankfurt am Main;

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

Herr Prof. Dr. Martin Köhrmann, stellvertretender Direktor der Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Essen, wohnhaft in Essen, sowie

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

Herr Dr. Michael Fuchs, Mitglied des Deutschen Bundestages a.D., freiberuflicher Berater bei der WMP EuroCom AG, Berlin, wohnhaft in Koblenz.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.