TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Greiffenberger AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die Greiffenberger AG (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB) und für den Konzern (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Nach dem Ausscheiden der Unternehmensbereiche ABM und BKP in den Jahren 2016 und 2017, ist der Unternehmensbereich "Metallbandsägeblätter und Präzisionsbandstahl", mit der dahinterstehenden hundertprozentigen Tochter J.N. Eberle & Cie. GmbH, der einzig verbleibende operative Unternehmensbereich des Konzerns. Im vergangenen Geschäftsjahr konnte die schon 2016 gestartete Restrukturierung nicht planmäßig vorangetrieben werden. Vom Management begründet auf Preissteigerungen bei Stahl- und Legierungszuschlägen, wurde die EBIT-Prognose deutlich gekürzt. Davon ist nun die Rückzahlung des 2019 auslaufenden Konsortialdarlehensvertrags gefährdet. Einzig und allein der Verkauf der Betriebsimmobilie in Form eines Sale & Lease-Back Vorgangs, soll der Gesellschaft den Befreiungsschlag ermöglichen. Trotz der kritischen Geschäftsentwicklung sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Entlastung des Vorstands stimmen. Anhand der veröffentlichten Informationen lassen sich die Bemühungen des Vorstands für den Fortbestand und den Erfolg des Unternehmens klar erkennen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Ein ausführlicher Aufsichtsratsbericht und eine transparente Berichterstattung sind die Grundlage für die Entlastung. Mit insgesamt 11 Aufsichtsratssitzungen und zahlreichen Umlaufbeschlüssen scheint der Aufsichtsrat seiner Verantwortung nachgekommen zu sein. Um die Unternehmensführung weiter zu verbessern, wird hinsichtlich des Aufsichtsrats die Abgabe von Zielen der Zusammensetzung und eines Kompetenzprofils empfohlen. TOP 4 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I Zustimmung Begründung: Bei der Beschlussfassung handelt es sich um eine Neuauflage der auslaufenden Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital um bis zu 10% zu erhöhen. Einer Neuauflage wird unter den vorliegenden Bedingungen zugestimmt. TOP 5 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II Zustimmung Begründung: Durch den vorgelegten Beschluss sind zu umfangreiche Kapitalveränderungen möglich. Dem Vorstand soll mit diesem Beschluss ermöglicht werden, bis 2024 das Grundkapital um 40% zu erhöhen. Zudem ist eine Erhöhung gegen Sacheinlage möglich. Sowohl die Höhe, als auch die Bedingungen, werden grundsätzlich als nicht tragbar erachtet. Aufgrund der durch den auslaufenden Konsortialdarlehensvertrag angespannten Unternehmenssituation, wird dem Beschluss ausnahmsweise zugestimmt, jedoch auf der Hauptversammlung kritisch hinterfragt. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals Zustimmung Begründung: Da laut dem Management keine Grundlage für die Neuauflage eines bedingten Kapitals besteht, ist eine ersatzlose Streichung die konsequente Auswirkung. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Bei der Wahl des Abschlussprüfers sind die Kriterien Expertise und Unabhängigkeit ausschlaggebend. Seitens der Expertise bestehen bei der KPMG AG, als eine der größten und renommiertesten Prüfungsgesellschaften, keine Bedenken. Anzeichen für die Einschränkung der Unabhängigkeit werden schwerpunktmäßig in der Länge der Prüfungsdauer und des Volumens der erbrachten Nicht-Prüfungsleistungen gesehen. Die Nicht-Prüfungsleistungen des Abschlussprüfers betrugen im vergangenen Jahr rund 22% des Prüfungshonorars. Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten, fordert die SdK grundsätzlich eine Trennung zwischen Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar wird es erachtet, wenn die Beratungsleistungen - wie in diesem Fall vorliegend - 25 Prozent des Honorars für die Abschlussprüfungsleistungen nicht übersteigen. Kritisch gesehen wird hingegen die 17-jährige Prüfungsdauer. Um das Entstehen einer zu großen Vertrautheit zwischen Prüfungsgesellschaft und Unternehmen zu vermeiden, wird nach spätestens 10 Jahren ein Wechsel gefordert. Die Vertrauenswürdigkeit der Geschäftszahlen für die Aktionäre ist höher einzuschätzen als der zusätzliche Aufwand des Unternehmens bei einem Wechsel. Darauf gegründet wird gegen die Wahl von KPMG gestimmt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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