TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses des Geschäftsjahres 2018 Ablehnung Begründung: Die Ausschüttung liegt bei nur etwa 1% des Jahresüberschusses. Der Rest wird überflüssigerweise thesauriert, was nur den Zweck haben kann, dass er irgendwann, wenn der letzte außenstehende Aktionär entnervt seine Aktie dem Großaktionär überlassen hat, von diesem vereinnahmt zu werden. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Es ist nicht ersichtlich, dass der Vorstand irgendetwas falsch gemacht haben könnte, da eigentlich nicht ersichtlich ist, dass er überhaupt etwas gemacht hat. Dass er die vorhandenen Geldmittel weiter zu ungefähr 0,3% Zinsen an verbundene Unternehmen verleiht, ist dem Vorstand nicht allein vorwerfbar. Weitere Geschäftstätigkeit gibt es ja nicht. Zwar wird über die sonstigen Aufwendungen nicht berichtet - wie ja überhaupt außer den nackten Zahlen nichts berichtet wird. Es wird zu fragen sein, was sich außer Vergütung des Aufsichtsrats noch dahinter verbirgt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsrat dient ersichtlich einzig und allein den Interessen des Hauptaktionärs Theo Müller. bzw. von diesem beherrschten Unternehmen. Die verbliebenen außenstehenden Aktionäre werden seit Jahren planmäßig ausgehungert. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen PWC, die auch noch nicht länger als 10 Jahre prüfen. TOP 6 Auflösung der Gesellschaft Zustimmung Begründung: Das scheint der einzige Weg zu sein, dem Aushungern der Minderheitsaktionäre durch den Hauptaktionär ein Ende zu setzen. Beider Liquidation erhielte jeder Aktionär den ihm zustehenden Anteil ohne Abschlüge. Da die Aktien völlig illiquide sind, ist ein anderer Weg wohl nicht möglich. Die Mindestdividende von knapp über 4% aufs Grundkapital entspricht in keiner Weise der Ertragskraft der in der AG liegenden Vermögensbestände. TOP 7 Bestellung des Abwicklers Zustimmung Begründung: Es ist nichts ersichtlich, was gegen diesen Abwickler spricht. Da er von Scherzer, der Dt. Balaton und v. Witzleben vorgeschlagen wird, ist mit ausreichender Unabhängigkeit zu rechnen. TOP 8 Festlegung des Geschäftsjahrs während der Abwicklung Zustimmung Begründung: Reine Formsache. TOP 9 Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zur Auflösung, für die Prüfung der Abwicklungs-Eröffnungsbilanz sowie für das erste, am 31.Dezember 2019 endende Rumpf-Abwicklungsgeschäftsjahr Ablehnung Begründung: Es erscheint nicht notwendig, auch den Abschlussprüfer zu wechseln, was zu Reibungsverlusten und damit Mehrkosten führen kann. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|