Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2019



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TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, Borken (Hessen), auf die Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG, Borken (Hessen), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK kann und wird als Vertretung ihrer Aktionäre dem Vorschlag nicht zustimmen. Der Vorschlag kommt einer Enteignung der Aktionäre gleich. Die vorgeschlagene Abstimmung suggeriert eine demokratische Entscheidung, bei der die Aktionäre aber keinerlei Einfluss auf das Ergebnis nehmen können. Durch den vom Großaktionär vorgeschlagenen Squeeze out werden die einflusslosen Aktionäre der AG die Abstimmungsentscheidung gegen oder ohne ihren Willen hinnehmen müssen. Dies ist umso bedauerlicher, weil der überwiegende Großteil der freien Aktionäre nicht nur über Jahrzehnte dem Unternehmen die Treue gehalten hat, sondern nunmehr im fortgeschrittenen Lebensalter endgültig auf erhoffte jährliche Dividenden- und Kursgewinnzahlungen verzichten muss. Darüber tröstet auch nicht eine derzeit vorgeschlagene Barabfindung in Höhe von 62,79 € hinweg. Ganz abgesehen davon, dass der Vorschlagswert unter dem Börsenwert auch des dreimonatigen Durchschnittswertes liegt. Der Gutachter hat zwar in seiner Begründung Hinweise auf den niedrigen Handel gegeben, aber offensichtlich nicht berücksichtigt, dass die niedrige Dividendenausschüttung der letzten Jahre den Aktionären auch keinerlei Anreiz für einen Erwerb geboten hat. Ganz abgesehen von einzelnen Verzerrungen der jüngsten Jahresergebnisse (BAFIN Bußgeld, Mietausfälle eines Pächters, fehlender Wachstumsstrategie u. ä.). Für die überwiegende Mehrheit der freien Aktionäre besteht der Wert gerade an der traditionsbehafteten Borkener AG eben nicht nur allein aus einem monetären Wert.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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