Abstimmungsvorschläge zur HV der Sonne und Wind Beteiligungen AG am 26.03.2019 TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Aufgrund der Auflösung der Gesellschaft und dem damit verbundenen Verlust für die Aktionäre, kann keine Entlastung erteilt werden. Allerdings liegt die Hauptverantwortung für das Scheitern der Gesellschaft nicht nur beim aktuellen Vorstand, sondern schon bei den Vorgängern und Gründern. Das Konzept der Gesellschaft war von Anfang an wenig erfolgversprechend und ungeeignet. Den Aktionären wurde das Geld mit falschen Versprechungen aus der Tasche gezogen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Ablehnung Begründung: Der AR scheint zwar seine Aufsichtspflichten erfüllt zu haben. Er ist aber auch mitverantwortlich für die Auflösung der Gesellschaft. TOP 4 Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 mit dem Bericht des Abwicklers Enthaltung Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte für Fehler in der Bilanz. Es gibt aber auch keinen Abschlussprüfer. TOP 5 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Abwicklungsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats ohne Abstimmung TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Abwicklungsjahr 2018 Ablehnung Begründung: siehe TOP 2 TOP 7 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsjahr 2018 Ablehnung Begründung: siehe TOP 3 TOP 8 Feststellung der Liquidationsschlussbilanz zum 31. Dezember 2018 mit dem Bericht des Abwicklers Enthaltung Begründung: siehe TOP 4 TOP 9 Beschlussfassung über die Beendigung der Abwicklung der Gesellschaft Ablehnung Begründung: Da die Abwicklung der Gesellschaft den endgültigen Totalverlust der Aktienbeteiligung für die Aktionäre bedeutet, wird die Beschlussfassung natürlich als aktionärsfeindlich abgelehnt. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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