TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 30 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote in Höhe von rund 33 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies erscheint angemessen, da sich die Gesellschaft nach einer längeren Phase der Restrukturierung erst seit wenigen Jahren wieder auf einem soliden Wachstumspfad befindet. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 3.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Frau Kerstin Schreiber für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2018 ist für die Gesellschaft sehr erfolgreich gelaufen. Sowohl der Umsatz als auch sämtliche Ergebniskennziffern konnten deutlich gesteigert werden. Auch für die Zukunft scheint die Gesellschaft gut gerüstet zu sein. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen eine Entlastung sprechen würde. 3.2 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Andreas J. Schmid für die Zeit seiner Tätigkeit als Vorstand im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Das Geschäftsjahr 2018 ist für die Gesellschaft sehr erfolgreich gelaufen. Sowohl der Umsatz als auch sämtliche Ergebniskennziffern konnten deutlich gesteigert werden. Auch für die Zukunft scheint die Gesellschaft gut gerüstet zu sein. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen eine Entlastung sprechen würde. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 4.1 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Michael Radke für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat der Baader Bank die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden. 4.3 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Johann Schmid-Davis für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat der Baader Bank die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden. 4.4 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Oliver Maaß für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Zustimmung Brgründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat der Baader Bank die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen würden. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die BDO AG zählt zu den führenden mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Diese verfügt über die entsprechend qualifiziertes Personal, um die Abschlussprüfung der Gesellschaft vornehmen zu können. TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals III und IV Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft benötigt aktuell keine weiteren Vorratskapitalbeschlüsse. Sollte der Vorstand weitere Finnazmittel für Investitionen benötogen, sollte er zuvor die Hauptversammlung darüber Beschluss fassen lassen. Daher können die Kapitalvorratsbeschlüsse aufgehoben werden. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung Ablehnung Begründung: Diese Satzungsänderung ist zu weitgehend, da gegenüber der bisherigen Version die Anzahl der potentiellen Hauptversammlungsorte nochmals deutlich erweitert werden würde. Die Stadt, in der die HV stattfindet, sollte jedoch gut mit dem ÖPNV erreichbar sein. Dies wäre mit der Satzungsänderung nicht sichergestellt. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und eine entsprechende Satzungsänderung Ablehnung Begründung: Die Gesellschaft benötigt aktuell keine weiteren Vorratskapitalbeschlüsse. Sollte der Vorstand weitere Finanzmittel für Investitionen benötigen sollte er zuvor die Hauptversammlung darüber Beschluss fassen lassen. Der hier vorgeschlagene Kapitalvorratsbeschluss würde in dessen Höhe auch die in den Abstimmungsrichtlinien festgeschriebenen Grenzwerte der SdK von maximal 25 % überschreiten. Daher kann dem nicht zugestimmt werden. TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien durch die Gesellschaft sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts Ablehnung Begründung: Aktuell erscheint ein Aktienrückkaufprogramm noch nicht angemessen zu sien, da die Gesellschaft noch nicht die von der SDK angestrebte Ausschüttungshöhe erreicht hat. Auch würde dies im Zweifel den Anteil des vom Streubesitz gehaltenen Anteils am Unternehmen vermindern, und die Attraktivität der Aktie somit negativ beeinflussen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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