TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31.12.2018, der Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2018 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2018. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Insgesamt werden 4,09 Euro je Vorzugs-Aktie ausgeschüttet. Dies entspricht einer Rendite von etwa 4 Prozent. Die Ausschüttungsquote liegt im Rahmen der SdK-Richtlinie von 40 bis 60 Prozent des Konzernüberschusses. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Das Konzern-EBIT verringerte sich durch deutliche Kostensteigerungen in der Beschaffung um 2,5 % auf 81,9 Mio. EUR, dennoch wird eine unveränderte Dividende vorgeschlagen TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat gemäß dem vorgelegten Bericht seine Aufgaben wahrgenommen, die Geschäftsführung beraten und überwacht. TOP 5 Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 sowie in § 314 abs. 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben Ablehnung Begründung: Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz sollten die Angaben nicht unterbleiben. TOP 6 Nachwahl Ersatzkandidatin für den Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl von Frau Kirstin Stotmeister, weil sie keine weiteren Aufsichtsratsmandate ausübt. TOP 7 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Ernst & Young GmbH prüft die Jahresabschlüsse der Sto SE & Co. KGaA bereits seit den Jahr 1989. Die Richtlinien der SdK sehen einen Prüferwechsel nach 10 Jahren vor. TOP 8 Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Sto SE & Co. KGaA und der Sto BTN GmbH Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen den Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Sto SE & Co. KGaA und der Sto BTN GmbH. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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