Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte für die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat wieder zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und die Umwandlung zu einem integrierten Immobilienkonzern abgeschlossen.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitgliedes Arndt Krienen für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Da anscheinend die Abberufung von Herrn Krienen ohne wichtigen Grund erfolgte und insofern durchaus zweifelhaft war, ist die nachträgliche Entlastung richtig.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Steuerberatung bei der Gesellschaft macht und sich die sonstigen Leistungen noch in einem akzeptablen Rahmen bewegen, kann die Zustimmung erfolgen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Da die Gesellschaft bisher keine regelmäßige Dividende zahlt und gerade nicht mal dividendenfähig ist, wird der Aktienrückkauf und speziell die Einzugsmöglichkeit als Kapitalvernichtung abgelehnt. Dadurch würde Geld für eine Dividende fehlen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung 

 

 

Ablehnung

 

Begründung: Wegen des viel zu hohen Bezugsrechtsausschlusses bei Sacheinlagen erfolgt die Ablehnung.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen, die Aufhebung der bedingten Kapitalia gemäß § 4 Abs. 4 und 6 der Satzung, die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch für diesen TOP erfolgt die Ablehnung, weil der Bezugsrechtsausschluss insgesamt damit in der Gesellschaft weiter erhöht wird und insgesamt zu hoch ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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