Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.08.2019



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TOP 1 Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die operative Entwicklung im Konzern verläuft nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig hat sich der für die Aktionäre maßgebliche AG-Bilanzverlust überproportional zu den Verlusten auf Konzernebene verschlechtert. Wie man unter diesen Umständen behaupten kann, Euromicron habe im vergangenen Geschäftsjahr große Schritte nach vorne gemacht und die operative Leistungsfähigkeit verbessert, ist nicht nachvollziehbar. Die SdK hat den Gremien der Euromicron AG in der Vergangenheit zugestanden, nach der Ära Späth ein schwieriges Erbe angetreten zu haben. Indes ist nach der erneuten Ergebnisverschlechterung nicht ersichtlich, dass sich die Lage zum Besseren gewandelt hat.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die operative Entwicklung im Konzern verläuft nicht zufriedenstellend. Gleichzeitig hat sich der für die Aktionäre maßgebliche AG-Bilanzverlust überproportional zu den Verlusten auf Konzernebene verschlechtert. Wie man unter diesen Umständen behaupten kann, Euromicron habe im vergangenen Geschäftsjahr große Schritte nach vorne gemacht und die operative Leistungsfähigkeit verbessert, ist nicht nachvollziehbar. Die SdK hat den Gremien der Euromicron AG in der Vergangenheit zugestanden, nach der Ära Späth ein schwieriges Erbe angetreten zu haben. Indes ist nach der erneuten Ergebnisverschlechterung nicht ersichtlich, dass sich die Lage zum Besseren gewandelt hat.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der Tatsache, dass im letzten Geschäftsjahr keine sonstigen Leistungen und nur in sehr geringem Umfang Steuerberatungsleistungen angefallen sind, kann dem Beschlussvorschlag die Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Aktualisierung von Verweisen auf Gesetze in den Satzungsregelungen zum Jahresabschluss

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Anpassungen erfolgen aus gesetzlichen Gründen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend den Ort der Hauptversammlung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist nicht ersichtlich, welche Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Versammlungsort Frankfurt am Main hiermit für den Streubesitz verbunden sind. Es besteht eher die Befürchtung, dass sich mit einer Sitzverlegung die ohnehin geringe Präsenz des Streubesitzes noch verstärken könnte.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich ist es zu missbilligen, dass sich in den Gremien der Euromicron, und insbesondere in dem Kontrollgremium des Aktionariats, dem Aufsichtsrat, erneut eine hohe Fluktuation bemerkbar macht. Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten liegen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Verfügbarkeit keine Einwendungen vor.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat die bestehende Ermächtigung dazu verwendet, um dem neuen Großaktionär Funkwerk den günstigen Einstieg bei Euromicron zu ermöglichen. Angesichts der Finanzlage der Gesellschaft ist es prinzipiell legitim, den Einstieg über eine Kapitalerhöhung und nicht durch Käufe „alter“ Aktien am Markt zu verfolgen. Wenn allerdings das derzeit vorliegende Bezugsangebot im Rahmen der über die 10%-Schwelle hinausgehenden Kapitalerhöhung sowohl ohne Bezugsrechtshandel als auch ohne anschließende Handelbarkeit der „jungen“ Aktien in einer Form ausgestaltet wird, die den Interessen des Streubesitzes zuwiderläuft, so besteht kein Anlass, der Gesellschaft eine weitere Ermächtigung zu erteilen, zumal diese dem Volumen nach ohnehin die aus Sicht der SdK akzeptablen Schwellenwerte übersteigt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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