Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 14.03.2019



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TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft auf die Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA mit Sitz in Paderborn (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 78, 62 Abs. 5 UmwG i. V. m. §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den Squeeze-out als unzulässige Zwangsenteignung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Die Angemessenheit der Barabfindung wird zu überprüfen sein.

 

Hinwies: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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