TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die MBB SE und den Konzern, des Vorschlags des Verwaltungsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018 Zustimmung Begründung: Die normale Dividende wird zwar erfreulicherweise wieder wie regelmäßig seit dem Börsengang erhöht, aber die Sonderdividende wie in den beiden Vorjahren wird nicht vorgeschlagen trotz ausgesprochen guter Finanzlage. Die Zustimmung erfolgt trotzdem, da ansonsten überhaupt keine Dividende gezahlt werden würde und dies nicht im Interesse der Aktionäre liegt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren der MBB SE für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft hat ihr Wachstum fortgesetzt und erneut Umsatz und Ergebnisse gesteigert. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der MBB SE für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Soweit laut VR Bericht erkennbar hat der VR seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl. TOP 6 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Satzungsänderung. TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Ablehnung Begründung: Ein erneuter Aktienrückkauf ist völlig unverständlich, da durch den gerade erfolgten Einzug von eigenen Aktien das langfristige Ziel einer S-DAX Aufnahme nicht mehr erreichbar ist. Außerdem entfällt in diesem Jahr die Sonderdividende. Die SdK fordert statt des Aktienrückkaufs lieber eine höhere Ausschüttung. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|