Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018; Vorlage des zusammengefassten Lageberichts für die WashTec AG und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB; Vorlage des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote ist mit 96% weit über der von der SdK geforderten Spanne von 40%-60%. Da Washtec jedoch über eine solide Kapitalausstattung verfügt und hohe Cashflows generiert sehen wir keine Bedenken bei dieser hohen Ausschüttung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle 3 Mitglieder des Vorstandes sind aus Sicht der SdK zu entlasten. Das sehr gute Ergebnis des Vorjahres konnte annähernd wieder erreicht werden und spricht für die gute Arbeit des Vorstandes. Auch sonstige Gründe, die für eine Nichtentlastung sprechen würden liegen unserer Meinung nicht vor.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat traf sich im abgelaufenen Geschäftsjahr zu insgesamt 8 Sitzungen und 3 telefonischen Sitzungen. Damit kam er, so weit von außen beurteilbar seinen Verpflichtungen der Kontrolle und Beratung nach.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sprechen aus Sicht der Prüfrotation keine Gründe gegen eine erneute Bestellung von PwC. Auch Beratungsleistungen wurden nicht in übermäßigem Umfang erbracht.

 

 

TOP 6 Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Diesem Vorschlag kann aus Sicht der SdK zugestimmt werden. Der Erwerb würde zu einem marktüblichen Preis geschehen.

 

 

TOP 7 Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals gemäß Ziffer 5.1 der Satzung sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Änderung von Ziffer 5.1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Bis zu der genannten Grenze von 10% kann die SdK Beschlüssen zum genehmigten Kapital zustimmen. Auch die Einräumung des Bezugsrechts berücksichtigt die Interessen der Aktionäre.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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