TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Vorlage und Bekanntmachung des Berichts des Sonderprüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, vom 30. April 2019 über die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 durchgeführte aktienrechtliche Sonderprüfung bei der msg life ag Keine Abstimmung erforderlich TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 wurde bei der letztjährigen Hauptversammlung vertagt, weil das Ergebnis einer Sonderprüfung abgewartet werden sollte. Der Sonderprüfer kommt zu dem Ergebnis, dass keine Pflichtverletzung des Vorstandes vorliegt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 wurde bei der letztjährigen Hauptversammlung vertagt, weil das Ergebnis einer Sonderprüfung abgewartet werden sollte. Der Sonderprüfer kommt zu dem Ergebnis, dass keine Pflichtverletzung des Aufsichtsrates vorliegt. TOP 5 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Zustimmung Begründung: Der Umsatz konnte um 20 Millionen gesteigert werden. Man ist weiterhin Marktführer. Die Eigenkapitalquote konnte ebenfalls gesteigert werden. Allerdings ging der Jahresüberschuss um über 5 Millionen zurück. Dies deshalb, weil im letzten Geschäftsjahr Sondereffekte zu verzeichnen waren. TOP 6 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist in fünf ordentlichen Sitzungen seines Beratungs-und Überwachungspflichten nachgekommen. Zustimmung Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft noch keine 10 Jahre das Unternehmen. Die Relation von Abschlussprüfungshonorar zu dem Honorar für sonstige Leistungen steht in dem von der SdK akzeptierten Verhältnis. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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