TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 a) Frau Dr. Cristina Garmendia Mendizábal wird Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag der Entlastung wird die SdK nach derzeitigem Kenntnisstand folgen, da keine Verfehlungen im Aufgabenspektrum erkennbar sind. b) Herrn Joseph M. Fernández wird Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag der Entlastung wird die SdK nach derzeitigem Kenntnisstand folgen, da keine Verfehlungen im Aufgabenspektrum erkennbar sind. c) Herrn Dr. Trevor Jarman wird Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag der Entlastung wird die SdK nach derzeitigem Kenntnisstand folgen, da keine Verfehlungen im Aufgabenspektrum erkennbar sind. d) Herrn Tim McCarthy wird Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag der Entlastung wird die SdK nach derzeitigem Kenntnisstand folgen, da keine Verfehlungen im Aufgabenspektrum erkennbar sind. e) Herrn Peter Llewellyn-Davies wird Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag der Entlastung wird die SdK nach derzeitigem Kenntnisstand folgen, da keine Verfehlungen im Aufgabenspektrum erkennbar sind. f) Frau María del Pilar de la Huerta Martínez wird Entlastung erteilt. Zustimmung Begründung: Dem Vorschlag der Entlastung wird die SdK nach derzeitigem Kenntnisstand folgen, da keine Verfehlungen im Aufgabenspektrum erkennbar sind. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die SdK wird dem Entlastungsvorschlag des Vorstands folgen, da erkennbare Fortschritte sichtbar sind. Dennoch wird weitere Geduld auch der Aktionäre erforderlich sein. TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Ablehnung Begründung: Die SdK kann der Wiederwahl der Ernst +Young GmbH Wirtschaftsprüfungs nicht zustimmen, weil eine gänzliche Unabhängigkeit bei einer partnerschaftlich geführten Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Das Honorar außerhalb der tatsächlichen Prüfungsleistungen liegt bei 46 % des eigentlichen Prüfungshonorars. Dies entspricht nicht den Abstimmungsrichtlinien der Schutzgemeinschaft und läßt Zweifel an einer Unabhängigkeit aufkommen. TOP 5 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2019 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019) zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2019; entsprechende Änderung der Satzung Zustimmung Begründung: Die SdK erhebt keine Bedenken bei der Ermächtigung und sieht darin eine langfristige Motivation der entsprechenden Gremien. TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Ablehnung Begründung: Die SdK wird dem vorgeschlagenen Kandidaten nicht zustimmen können, da auf Grund seiner bereits vorhanden Mandate die Grenze lt. den SdK Abstimmungsrichtlinien überschritten ist. Neben den breiten Erfahrungen eines Kandidaten sollte auch hinreichend Zeit für das neue Mandat vorhanden sein. Daher begleitet die SdK einen Kandidaten sofern nicht mehr als fünf Mandate vorhanden sind. Da ein Mandat als Vorsitzender doppelt zählt ist hier diese Grenze überschritten. TOP 7 Beschlussfassung über die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien, entsprechende Änderungen der Satzung und weitere Anpassungen Zustimmung Begründung: Die SdK begrüßt die Umwandlung in Namensaktien und verspricht sich davon eine effektivere Kommunikation der AG mit Ihren Aktionären. TOP 8 Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von Teilen der Kapitalrücklage in Grundkapital gemäß §§ 207 ff. AktG und anschließende Herabsetzung des erhöhten Grundkapitals zum Zwecke der Einstellung des freiwerdenden Betrags in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG Zustimmung Begründung: Die Schutzgemeinschaft hat keine Bedenken bei der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung, da es sich um eine reine Umbuchung des Eigenkapitals handelt und keine Verwässerung beinhaltet. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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