TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Bericht des Vorstands mit den erläuternden Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Dividende wird um 10% gesteigert und erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer. Die Gesellschaft kann sich die Dividende vom Cash Flow (0.60 EUR/Aktie in 2018) her gut leisten und geht so einen guten Mittelweg zwischen weiterem Wachstum und Ausschüttung. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Auch in 2018 hat der Vorstand hervorragend für die Gesellschaft gearbeitet und die Grundsteine für weiteres Wachstum gelegt. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich seines Berichtes seinen Kontroll- und Beratungsaufgaben umfänglich nachgegangen. TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 Zustimmung Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wahl von Baker Tilly. Im vergangenen Jahr wurden neben der reinen Abschlussprüfung keine weiteren Aufträge an den Prüfer vergeben. TOP 6 Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2019 zur Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie entsprechende Satzungsänderungen Zustimmung Begründung: Obwohl die Obergrenze der SdK für Kapitalvorratsbeschlüsse von 25% GK-Erhöhung überschritten wird, stimmt die SdK dennoch zu: Der Vorstand hat einen klaren Plan für das weitere Wachstum der Gesellschaft vorgelegt, der auch weiteres Eigenkapital erfordert. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschluss bis 10% ist akzeptabel und üblich. Eine Kapitalerhöhung von ca. 16 Mio EUR ist bereits aktuell für ein konkretes Projekt vorgesehen. Die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschluss für evtl. Sacheinlagen wird nicht kritisch gesehen, der Vorstand hat in bisherigen Transaktionen stets gezeigt dass die Wertschaffung für die Aktionäre im Vordergrund steht, und Zukäufe nur erfolgen wenn sie den Cash Flow je Aktie erhöhen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|