TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GAG Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Ablehnung Begründung: Der Dividendenvorschlag von 0,50 €/ Aktie ist bei weitem zu niedrig, er ist mehr als 100% von Dividenden ähnlicher Immobilienunternehmen entfernt. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Der Vorstand hat seine, (wenn auch im Vergleich zu anderen Immobilien-Unternehmen), sehr niedrigen Ziele erreicht. Die geplanten Neubauprojekte wurden fertiggestellt. Das Investitionsvolumen ist weiterhin branchenmäßig sehr hoch und übersteigt den Cashflow. Dank der Mehrheitsbeteiligung der Stadt Köln besteht ein attraktiver Zugang zu günstigen Krediten. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Ablehnung Begründung: Die vom Aufsichtsrat genehmigte Geschäftspolitik berücksichtigt in keiner Weise die Interessen der Minderheitsaktionäre. Delisting, äußerst niedrige Dividenden und der Verzicht auf IFRS-Rechnungslegung sind geeignet, den wahren Wert der Aktie zulasten der Minderheitsaktionäre künstlich zu verschleiern. Zum Projekt Chorweiler ist vom Gericht nun ab 2/19 ein Sonderprüfer bestellt worden, der u.a. die Wirtschaftlichkeit der Chorweiler-Investition überprüfen wird. Die Äußerungen des Aufsichtsratsvorsitzenden Jochen Ott vom 6.4.19 zum Mieterschutz und auf seiner Website zur LEG-Privatisierung desavouieren das Unternehmen und sind als reine SPD-Parteipolitik im höchsten Maße ärgerlich für alle GAG-Eigentümer. Er wird durch seine AR-Mitglieder zu diesen Themen nicht zur Rede gestellt bzw. auf seine Rolle entsprechend 5.5 DCGK "Interessenkonflikte" hingewiesen, dann zurückzutreten. Das Unternehmen erzielt seine positiven Ergebnisse nicht wegen sondern trotz dieses unfähigen und inkompetenten Aufsichtsrats, der überwiegend nicht nach Kompetenz, sondern nach einem nicht zu entschlüsselndem Parteienproporz zusammengesetzt ist. Der SdK behält sich ausdrücklich eine Überprüfung der Arbeit des Aufsichtsrat nach §111, 93 AKTG vor. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Die Domus prüft seit 4 Jahren. Die sonstigen Leistungen liegen unter 25% der Abschlussprüferkosten. Formal kann die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht in Frage gestellt werden. TOP 6 Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien in vereinfachter Form und Satzungsänderung Zustimmung Begründung: Die Kapitalherabsetzung erhöht leicht den Gewinn je Aktie und schneidet einen Anachronismus-Zopf ab, Mietkaution in Aktien anzulegen und bei Auszug zurückzugeben. TOP 7 Neuwahl eines von der Hauptversammlung zu wählendem Mitglied des Aufsichtsrats Ablehnung Begründung: Es ist aufgrund der Vorlage der Verwaltung der SdK nicht vermittelbar, inwieweit eine Diplom-Designerin die Aufgaben nach §111 AKTG wahrzunehmen in der Lage ist. Die SdK behält sich ausdrücklich vor, nach persönlicher Vorstellung seine Entscheidung zu revidieren. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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