Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.07.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CPU Softwarehouse AG zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen befand sich 2018 in einer Phase der Umstrukturierung mit Fokus auf nachhaltiges und profitables Wachstum. Das Jahr 2019 erachtet der Vorstand auch noch als ein Übergangsjahr. In diesem Zuge wird dem kompletten Vortrag auf neue Rechnung ausnahmsweise zugestimmt, jedoch mit klarer Äußerung der Erwartung einer Dividendenausschüttung nach Abschluss der Umstrukturierung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz Umsatzrückgang konnte ein um 19% gestiegener Jahresüberschuss erzielt werden. Alleinvorstand Roger Heinz hat im Jahr 2018 erfolgreiche Schritte in der Umstrukturierung initiiert, verbunden mit einem ambitionierten Ausblick für 2019.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ein aussagekräftiger Aufsichtsratsbericht und eine grundsätzlich transparente Berichterstattung sind Grundlage für die Entlastung des Aufsichtsrats. Einzig wesentliche Kritikpunkte sind die Nichtveröffentlichung des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und die Nichtveröffentlichung der Vorstandsvergütung. Hier wird Nachbesserung gefordert. Für ein Unternehmen in der Größe von CPU wird die Corporate Governance aber in der Gesamtschau als solide angesehen. Zusätzlich zu den zwei Punkten zur Nachbesserung, werden als erste Schritte für eine überdurchschnittliche Corporate Governance die Verabschiedung eines Kompetenzprofils und Ziele der Zusammensetzung empfohlen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Erstwahl der Quintaris GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer sprechen.

 

 

TOP 6 Anpassung der Aufsichtsratsvergütung / Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Arbeit des Aufsichtsrats war in den letzten Jahren stets von einem hohen Arbeitsaufwand geprägt. Die Erhöhung der Vergütung wird auch im Vergleich zu anderen börsennotierten Unternehmen als angemessen angesehen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund persönlicher Gründe legte Anteilseignervertreter Tobias Hörmann sein Amt zum 14.08.2018 nieder. Als Ersatz wurde Reinhard Ender gerichtlich bestellt, der schon von 2012 bis 2017 dem Aufsichtsrat angehörte. Mit Reinhard Ender konnte die Gesellschaft einen ausgewiesenen Kapitalmarktexperten erneut für den Aufsichtsrat gewinnen. Leider fehlen die Angaben zu möglichen bestehenden anderweitigen Mandaten. Sollte auf der Hauptversammlung keine Übermandatierung festgestellt werden, wird der Wahl ausdrücklich gerne zugestimmt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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