Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.03.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Sartorius AG schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 0,61 € je Stammaktie sowie 0,62 € je Vorzugsaktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von lediglich ca. 24 % gemessen am Konzernjahresüberschuss. Die SdK fordert prinzipiell eine Ausschüttungsquote von 40 – 60 % bei reifen Unternehmen. Allerdings ist dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, da zum einen im Vergleich zum Vorjahr die Dividende um ca. 22% angehoben wurde und zum anderen befindet sich der Sartorius Konzern weiterhin in den nächsten Jahren auf einem enormen Wachstumspfad (bis 2025 4 Mrd. € Umsatz), in der die thesaurierten Gelder für Investitionen benötigt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung:  Der Vorstand hat im vergangenen Jahr wiederum sehr gute und erfolgreiche Arbeit geleistet. Alle wesentlichen Konzernkennzahlen konnten teilweise deutlich verbessert werden und das Investitionsprogramm weitergeführt werden, um den eingeschlagenen Wachstumspfad weiterhin erfolgreich verfolgen zu können.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung:  Der Aufsichtsrat ist im vergangenen Jahr wiederum seinen Überwachungs- und Beratungspflichten nachgekommen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Entlastung dem Aufsichtsrat verweigert werden sollte.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Satzungsänderungen sind aus Sicht der SdK zustimmungswürdig. Auch die Anhebung der Aufsichtsratsbezüge ist von der Höhe her akzeptabel. Allerdings erachtet die SdK eine Zahlung von Sitzungsgeldern als unangebracht, da die Teilnahme an Sitzungen als selbstverständlich angesehen werden sollte und bereits innerhalb der Vergütungen als verrechnet anzusehen ist.

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von KPMG als Abschlussprüfer ist nichts einzuwenden, zumal der Wechsel der Prüfungsgesellschaft erst 2014 vollzogen wurde. Die sonstigen Bestätigungsleistungen sowie sonstigen Leistungen liegen noch aus Sicht der SdK im gerade noch akzeptablen Bereich (23% in Relation zu den reinen Abschlussprüfungskosten); hier wäre jedoch eine absolute Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung wünschenswert.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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