TOP 1 Neuwahlen zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Der vom Aktionär Zitzmann vorgeschlagene Hans-Werner Scherer erscheint qualifiziert und unabhängig zu sein. TOP 2 Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderprüfung und die Bestellung eines Sonderprüfers gemäß § 142 Abs. 1 AktG Zustimmung Begründung: Die Kapitalerhöhung 2016 fand quasi vor dem sich abzeichnenden Turnaround zu sehr günstigen Bedingungen statt. Sie ist ein Beispiel dafür, dass Aktionäre durch einen Bezugsrechtausschluss benachteiligt werden. Deshalb lehnt die SdK einen Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung grundsätzlich ab. Eine Klärung, wie es bei der Albis Leasing im Mai 2016 zu der Kapitalerhöhung kam und wer sich letztendlich daran beteiligte ist zu unterstützen. Mit diesem TOP wird auch eine unabhängige Untersuchung der Verwertung der Leasingobjekte in der Zeit von 2016 – 2018 beschlossen. Dies erscheint nicht unbedingt erforderlich, da die Verwertung der Leasingobjekte jeweils Bestandteil der geprüften Jahresabschlüsse gewesen ist. Des Weiteren wird mit diesem TOP auch eine Angemessenheitsprüfung der Vorstandsvergütung der Jahre 2014-2017 beschlossen. Auch dies erscheint nicht unbedingt erforderlich zu sein. Die SdK wird in der HV anregen, dass der TOP 2 in 3 Teile aufgeteilt wird. Wird dem gefolgt, wird die SdK dem ersten Teil zustimmen und den zweiten und dritten Teil ablehnen. Wenn keine Aufteilung des TOP 2 erfolgt, wird die SdK dem gesamten TOP 2 zustimmen. TOP 3 Vertrauensentzug gegenüber einem Vorstandsmitglied gemäß § 84 Abs. 3 Satz 1 AktG Ablehnung Begründung: In der veröffentlichten Begründung des TOP 3 werden schwerwiegende unbewiesene Behauptungen vorgebracht. Wenn keine überzeugenden Beweise für diese Behauptungen in der HV vorgelegt werden, lehnen wir den Beschluss ab. TOP 4 Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals Zustimmung Begründung: Zwar will die Beschlussvorlage eine bestehende KE mit einem (angesichts eines GK von 18,546 Mio. ohnehin schon zu hohen) Volumen von 7,65 Mio. noch auf 9 Mio. erhöhen. Derartige Volumina lehnt die SdK für Vorratsbeschlüsse normalerweise grundsätzlich ab. Mit dem Vorschlag soll allerdings die bisherige Möglichkeit, die KE in vollem Umfang auch per Sacheinlage und damit ohne Bezugsrecht durchzuführen, ersatzlos wegfallen. Eine Sacheinlage wäre bei der derzeitigen Aktionärsstruktur und ungewissen Besetzung des Aufsichtsrates gerade kontraproduktiv. Ihr Wegfall war daher von der SdK auf der letzten HV selber vorgeschlagen worden. Aus diesem Grund befürwortet die SdK die Beschlussvorlage ausnahmsweise. TOP 5 Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Zustimmung Begründung: Der von der Manus Vermögensverwaltung vorgeschlagene Alexander Eichner erscheint qualifiziert und unabhängig zu sein. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 Ablehnung Begründung: Der Aufsichtsratsvorsitzende hat u.a. in der Presse ausführlich und nachvollziehbar die Gründe dargelegt, warum er der Manus Vermögensverwaltung die Teilnahme an der letzten HV verwehrt hat. Der Manus Vermögensverwaltung steht zur weiteren Klärung der Rechtsweg offen. Eine Begründung für eine (Kosten)Beteiligung der Albis Leasing AG an dem Verfahren ist allerdings nicht ersichtlich. TOP 7 Beschlussfassung über die Nachwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung Begründung: Es sind derzeit zwei AR Mandate vakant. Der Sdk wählt die Vorschläge Hans-Werner Scherer (TOP 1) und Alexander Eichner (TOP 5). Der mit diesem TOP 7 vorgeschlagene Dinal Hilser hat in früheren HV den Großaktionär Zitzmann vertreten. Er erscheint deshalb im Vergleich zu den beiden anderen Kandidaten als weniger unabhängig. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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