TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a Handelsgesetzbuch (im Folgenden „HGB“) sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Zwar übersteigt die Ausschüttung den Jahresgewinn und den Cashflow deutlich, allerdings verfügt die Gesellschaft über den nötigen Spielraum, um die Dividende trotz eines rückläufigen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr konstant zu halten. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Zwar ist eine Gewinnwarnung am 18.12. und somit auf der Zielgeraden des Geschäftsjahres immer ein Ärgernis. Es liegen allerdings keine Informationen vor, die eine Nichtentlastung rechtfertigen würden. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Ausweislich des AR-Berichts scheint der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands nachgekommen zu sein. TOP 5 Beschlussfassung über die Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats Zustimmung Begründung: Die vorgeschlagene Kandidatin verfügt aus der Sicht der SdK über die fachliche Kompetenz und die zeitliche Verfügbarkeit, weshalb dem Beschlussvorschlag die Zustimmung erteilt wird. TOP 6 Beschlussfassung über die Zustimmung zum Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der USU GmbH, Möglingen Zustimmung Begründung: Die USU GmbH ist eine Tochtergesellschaft, deren Anteile sich zu 100% im Besitz der USU Software AG befinden. Somit handelt es sich um einen üblichen Vertrag innerhalb eines Konzernverbundes, der v.a. der steuerlichen Optimierung dient. TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Der Anteil der sonstigen Leistungen im Verhältnis zu den Abschlussprüfungskosten ist marginal, somit kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung die Zustimmung erteilt werden. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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