Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 24 Cent je Stammaktie bzw. 29 Cent je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 38 % bzw. 46 %. Dies liegt noch im Rahmen der Forderung der SdK. Aufgrund des starken Cashflows und der soliden bilanziellen Situation sollte die Ausschüttungsquote in den kommenden Jahren jedoch noch deutlich nach oben angepasst werden.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die operative Entwicklung der Gesellschaft ist auch in 2018 wieder erfreulich und über den eigenen Prognosen verlaufen. Vor allem ist es in Rekordzeit gelungen, frei gewordene Flächen weiterzuvermieten und somit den Umsatzausfall zu begrenzen. Die Gesellschaft ist gut geführt. Es gibt keinen Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: In insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen und einer Strategiesitzung hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen die Entlastung des Aufsichtsrats spricht.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Es ist erfreulich, dass sich die Gesellschaft nach Jahrzehnten der Prüfung durch Deloitte nun für einen Wechsel des Prüfungsunternehmen entschieden hat. Ebner Stolz ist ein renommiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das in der Lage sein sollte, die Abschlüsse eines regional beschränkt tätigen Unternehmens wie der AGROB Immobilien AG zu prüfen. Es kann daher der Wahl zugestimmt werden.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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